Nach drei Jahren VW Abgasskandal droht Verjährung der Schadensersatzansprüche

Vor etwas mehr als drei Jahren flog der VW-Abgasskandal in den USA auf. Weltweit waren rund 11 Millionen Fahrzeuge von Abgasmanipulationen betroffen, davon ca. 2,5 Millionen in Deutschland. Am Jahresende droht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen VW.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Der Motor EA 189 mit der Manipulationssoftware wurde in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verbaut. Anders als in den USA haben die deutschen Autokäufer keine Entschädigung erhalten. „Mehr als ein Software-Update haben die betroffenen Verbraucher in Deutschland nicht zu erwarten. Sie müssen ihre Ansprüche schon selbst aktiv einklagen. Dann bestehen auch gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Allerdings sollten die betroffenen Autokäufer handeln, wenn sie ihre Forderungen durchsetzen wollen, da Ansprüche gegen VW am 31. Dezember 2018 verjähren. Bislang haben viele Käufer von der Geltendmachung ihrer Ansprüche noch abgesehen. Nun bieten sich ihnen bis Jahresende zwei Möglichkeiten. Sie können sich der Musterklage anschließen. Allerdings müssten sie dann selbst nach einer positiven Entscheidung für die Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche nach dem Musterverfahren immer noch individuell einklagen. „Daher können Jahre vergehen, bis der Verbrauchter tatsächlich Schadensersatz erhält“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Gerade für geschädigte Autokäufer mit einer Rechtsschutzversicherung ist die Einzelklage daher vielfach der erfolgversprechendere Weg. Sie führt schneller und genauer zum Ziel.

Zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht hat. Das führt dazu, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann und der Verbraucher den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückerhält. „Angesichts von Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen oder drohenden Fahrverboten für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und schlechter, ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags in der Regel auch dann noch finanziell interessant, wenn ein Nutzungsersatz gezahlt werden muss“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Partner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.