Opel wehrt sich gegen den durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückruf von rund 96.000 Diesel-Fahrzeugen. Der Autobauer habe Rechtsmittel eingelegt, bestätigte ein Unternehmenssprecher einen entsprechenden Bericht des „Spiegel“.
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Das KBA hatte Mitte Oktober wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung den Rückruf von rund 96.000 Diesel-Fahrzeugen der Baujahre 2013 bis 2016 verpflichtend angeordnet. Die Behörde ist der Auffassung, dass Opel eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, die im Straßenverkehr zu einem erhöhtem Ausstoß gesundheitsschädigender Stickoxide führen kann. Diese Einrichtung müsse entfernt werden. Betroffen sind nach der Mitteilung des KBA der Opel Insignia und Opel Cascada mit 2-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6 sowie der Opel Zafira mit 1,6-Liter und 2-Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 aus.
Opel bestreitet die Vorwürfe und steht auf dem Standpunkt, dass die Fahrzeuge den Vorschriften entsprechen. Um den sofortigen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge zu vermeiden, hat der Autobauer beim Verwaltungsgericht Schleswig Rechtsmittel gegen die Anordnung des KBA eingelegt. Das Gericht muss nun prüfen, ob der amtlich angeordnete Rückruf rechtlich einwandfrei ist. Eine Entscheidung soll bis Anfang Dezember fallen.
Opel hat angekündigt, den freiwilligen Rückruf fortzusetzen, um ein Software-Update aufzuspielen. Die Auswirkungen eines solchen Updates auf Verbrauch oder Laufleistung des Motors sind ungewiss. „Für die betroffenen Opel-Kunden herrscht weiter Unklarheit, ob die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert wurden oder ob Opel sich im zulässigen Rahmen der Gesetze bewegt hat. Klar ist aber offenbar, dass die Fahrzeuge, die immerhin die vermeintlich saubere Schadstoffklasse Euro 6 aufweisen, zu viel Stickoxid ausstoßen. Das bedeutet auch unabhängig von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig, dass die Fahrzeuge sehr wahrscheinlich weiter an Wert verlieren werden und auch Fahrverbote drohen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Betroffene Opel-Kunden haben nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen Opel prüfen zu lassen oder den Widerruf der Autofinanzierung in Betracht zu ziehen. Der Widerruf ist dann möglich, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Hartung sind vielen Banken Fehler unterlaufen, die auch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags noch zum Widerruf berechtigen. „Beim Widerruf kommt es nicht darauf an, ob Abgaswerte manipuliert wurden oder ob es sich um einen Benziner oder Diesel handelt. Entscheidend sind die Fehler der Bank. Ist der Widerruf erfolgreich, kann dadurch die Rückabwicklung des Kreditvertrags und des Kaufvertrags erreicht werden“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.