Das Fachportal „kfz-Betrieb“ befasst sich in der aktuellen Ausgabe mit Kritik an den aktuellen Sammelklagemodellen. Gar nicht gut weg kommt dabei – zumindest aus Sicht von Volkswagen – das Modell Myright/Kanzlei Hausfeld.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Im Rahmen eines telefonischen Interviews hatte das Portal die Freshfields-Anwälte Patrick Schroeder und Anne-Kathrin Bertke auch zum Themenblock Myright und Hausfeld angesprochen. Das Legal Tech-Unternehmen hat die Interessen von über 20.000 Betroffenen des Dieselskandals zu einem gemeinsamen Vorgehen gebündelt. Myright locke aus Sicht von Volkswagen aber mit falschen Versprechen Kunden an. Der Rechtsdienstleister suggeriere in seiner Werbung, „gegen Volkswagen über 90 Prozent Erfolg vor Gericht zu haben und vermittelt Kunden die Erwartung eines quasi sicheren Erfolges. Dieser Eindruck täuscht“, sagte Patrick Schroeder von der Kanzlei Freshfields, die für Volkswagen die Klagen abwehrt.
Schroeder kritisiert auch die Aussage zur Einfachheit des Verfahrens und zur angeblichen Risikolosigkeit: „Mehrere Gerichte haben festgestellt, dass eine Prozessführung ohne Beteiligung der eigentlichen Fahrzeughalter in der Regel nicht in Betracht kommen dürfte. In der Realität müssten dann über 20.000 Myright-Kunden nach Braunschweig reisen, um dort vor Gericht zu erscheinen“, so der Anwalt. Zudem sei das Myright-Versprechen auf vollständige Kaufpreisrückerstattung im Erfolgsfall nicht zu halten, da im Normalfall die Nutzungsdauer des Autos in die Entscheidung miteinbezogen werden müsse.
Ob die Volkswagen-Meinung, dass das Geschäftsmodell von Myright rechtswidrig sei, auf Dauer haltbar ist, kann altuell nicht bestätigt werden. Zumindest stellen die Rechtsanwälte angebliche Verstöße gegen die verbraucherschützenden Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) in den Raum. verbraucherschutz.tv hatte Myright in der vergangenen Woche auf mögliche Probleme angesprochen und hier „Entwarnung“ vernommen. Probleme bei der Zulässigkeit der Klage gebe es nicht. Man werde mit allen Mitteln gegen fehlerhafte Berichterstattung vorgehen.
Auf jeden Fall zieht sich die Myright-Musterklage dadurch zwangsläufig: Myright hat nach Aussage von Freshfields sechs Monate Prüfungsfrist beantragt. Volkswagen erwartet eine Entscheidung der Gerichte darüber, ob überhaupt weiter prozessiert wird, im ersten Halbjahr 2019. Aber auch hier muss festgestellt werden: Was Volkswagen und Freschfields hier machen ist Öffentlichkeitsarbeit und Verfahrensabwehrstrategie – ob das alles wahr ist und ob man das auch selbst golaubt, steht auf einem ganz anderen Brett…