Musterfeststellungsklage im VW Abgasskandal bietet auch Nachteile

Ziemlich genau drei Jahre nachdem der VW-Abgasskandal in den USA aufgeflogen ist, soll die Sammelklage gegen VW kommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine sog. Musterfeststellungsklage ein.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Die Klage ist zulässig, wenn sich mindestens 50 betroffene Verbraucher in ein sog. Klageregister wirksam eingetragen haben. Mit der Klage soll die Feststellung erreicht werden, dass VW seine Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und Schadensersatz schuldet. An der Klage können sich Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken VW, Seat, Skoda und Audi mit der Manipulationssoftware und dem Motor EA 189 beteiligen. Das betrifft in der Regel Vierzylinder mit einem Hubraum zwischen 1,2 und 2,0 Liter. Für diese Fahrzeuge muss der Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt sein.

Rechtsanwalt Hendrik Langeneke aus Bad Sassendorf begrüßt grundsätzlich, dass die Verbraucher eine weitere Möglichkeit an die Hand bekommen, ihr Recht einzufordern. Der Musterfeststellungsklage steht er aber auch skeptisch gegenüber: „Eine solche Sammelklage ist juristisches Neuland. Daher lässt sich auch zu den Erfolgsaussichten nichts sagen. Sie kann in erster Linie für Käufer interessant sein, die bisher vor einer Klage abgesehen haben, weil sie die Kosten scheuen oder keine Rechtsschutzversicherung haben, da sie bei der Sammelklage kein Prozesskostenrisiko tragen.“

Auf der anderen Seite habe die Musterklage aber eben auch ihre Nachteile. In dem Verfahren soll geklärt werden, ob VW schadensersatzpflichtig ist. Sollte das Gericht dies bejahen, fließt aber noch kein Geld an die Verbraucher. „Der Schadensersatz muss anschließend mit einer Einzelklage noch individuell geltend gemacht werden. Dadurch kann es sich extrem in die Länge ziehen, bis der Verbraucher tatsächlich Schadensersatz erhält“, so Rechtsanwalt Langeneke. Gerade für geschädigte Käufer mit einer Rechtsschutzversicherung kann die Einzelklage daher von Anfang an sinnvoller sein, da sie schneller zum Ziel führt und möglicherwiese auch bessere Ergebnisse erzielt. Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt den Verbrauchern zu prüfen, ob die Einzelklage für sie nicht der erfolgversprechendere Weg ist.

Zu beachten ist auch, dass die Sammelklage sich nur auf Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 bezieht. Bei Fahrzeugen mit einer anderen Motorisierung, z.B. 3-Liter-Motor, können sich die Käufer der Musterklage nicht anschließen. Hier bleibt nur die individuelle Klage. Grundsätzlich bestehen für die Einzelklage aber gute Erfolgsaussichten. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Käufer aufgrund der Abgasmanipulationen geschädigt hat und schadensersatzpflichtig ist.

Rechtsanwalt Langeneke berät Sie gern zu Fragen im Abgasskandal.

Mehr Informationen: https://www.krebs-langeneke.de/abgasskandal-anwalt-soest-lippstadt-werl-warstein/

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.