Mitsubishi gerät im Abgasskandal ins Visier der Staatsanwaltschaft

Mit Mitsubishi hat ein neuer Darsteller die Bühne im Abgasskandal betreten. Der japanische Autobauer steht im Verdacht, illegale Abschalteinrichtungen bei diversen Diesel-Fahrzeugen verwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ermittelt wegen Betrugsverdacht und ließ in einer groß angelegten Razzia bundesweit Mitsubishi-Geschäftsräume durchsuchen.

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Gegenstand der Ermittlungen sind 4-Zylinder-Dieselmotoren mit 1,6 bzw. 2,2 Litern Hubraum mit der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6, die bei diversen Mitsubishi-Modellen zum Einsatz kommen. In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Frankfurt heißt es, dass der Verdacht besteht, „dass die Motoren mit einer sogenannten Abschalteinrichtung versehen sind, die dafür sorgt, dass die zulässigen Grenzwerte für Stickoxide zwar auf dem Prüfstand, nicht jedoch im Realbetrieb eingehalten werden.“

Laut der EU-Verordnung (EG) 715/2007 sind derartige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung untersagt. Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit einer derartigen Abschalteinrichtung überhaupt keine Zulassungsgenehmigung hätten erhalten dürfen. Das wiederum kann Konsequenzen für die betroffenen Fahrzeughalter haben, denen Fahrverbote oder die Stilllegung ihres Fahrzeugs drohen kann.

Eine Prüfstandserkennung erinnert stark an den VW-Abgasskandal. Sollte sich der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Mitsubishis bestätigen, können betroffene Autokäufer Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Im VW-Abgasskandal haben zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt.

Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal können auch betroffene Mitsubishi-Kunden zu ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten.

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