Das es nach Kartendiebstahl zu finanziellen Schäden kommt, ist vielfach dokumentiert. In einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE (Düsseldorf http://www.strube-fandel.de)vertretenen Fall führte das kurze Verlassen des Arbeitsplatzes zu erheblichem Ärger. Obwohl das nicht öffentlich zugängliche Büro im Blickfeld des Pförtners lag, wurde aus dem über der Stuhllehne hängenden Jacket die NORISBANK-Kreditkarte gestohlen. Und kurz darauf kaufte der Dieb mit der geklauten Karte groß ein.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Grob fahrlässig habe der Karteninhaber gehandelt, behauptete die für die NORISBANK tätige Abrechnungsfirma FIRST DATA International. Die Karte dürfe in einem Büro nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Jede Regulierung des Schadens wurde mit zwei harschen Schreiben abgelehnt, obwohl normal bei Kreditkartendiebstahl der Kunde nur mit einer Eigenbeteiligung von 50 Euro haftet. Die Wende kam durch eine ebenso energisches Schreiben von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE mit Klageandrohung an die NORISBANK. Darauf hingewiesen wurde, dass die Aufbewahrung der Karte in einem nicht öffentlich zugänglichen Büro mit Eingangskontrolle und Blicküberwachung durch das Empfangspersonal kaum grob fahrlässig sein könne. Daraufhin wurde der gesamte Schadensbetrag übernommen.
STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE empfehlen geschädigten Kreditkartenkunden, denen unter Hinweis auf angebliche grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung bei den nicht seltenen Kartenschadensfällen eine Regulierung verweigert wird, spezialisierten Rechtsrat einzuholen. Es wird im Schadensfall leider immer wieder versucht, dem Opfer die Schuld in die Schuhe zu schieben und teilweise abstruse Sorgfaltspflichten zu konstruieren (“Die Karte muss immer am Körper getragen werden.”). Opfer von Kartenklau sollten sich dadurch nicht einschüchtern lassen.
Ansprechpartner bei STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE für Kartenschadensfälle ist Rechtsanwalt Hartmut Strube.
HERZOGSTR. 1
40217 DÜSSELDORF
TEL 0211-323 8484
FAX 0211-323 8485
e-mail kanzlei (at) strube-fandel.de