LG Kleve 3 O 486/18 – Schadensersatz im Abgasskandal beim Audi A5

Knapp zehn Jahre hat der KlĂ€ger seinen Audi A5 Sportsback 2,0 TDI genutzt. Nun kann er ihn aufgrund der Abgasmanipulationen zurĂŒckgeben und VW muss ihm den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten. Das hat das Landgericht Kleve mit Urteil vom 23. August 2019 entschieden (Az.: 3 O 486/18).

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„Das Gericht hat entschieden, dass mein Mandant durch die Abgasmanipulationen vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt wurde. VW könne sich nicht aus der Verantwortung stehlen und mĂŒsse sich die Manipulationen zurechnen lassen und Schadensersatz leisten“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der den Schadensersatz fĂŒr seinen Mandanten durchgesetzt hat.

Der KlÀger hatte den Audi A5 Sportsback 2,0 TDI im Dezember 2009 gekauft. Als im Herbst 2015 der Abgasskandal aufflog, zeigte sich, dass auch dieses Modell von den Abgasmanipulationen betroffen war. Der KlÀger verlangte Schadensersatz, weil er den Pkw bei Kenntnis der manipulierten Abgaswerte nicht gekauft hÀtte.

Das LG Kleve folgte der Argumentation. Durch die Abgasmanipulationen sei der KlĂ€ger getĂ€uscht worden und diese TĂ€uschung sei auch kausal fĂŒr seine Kaufentscheidung. Er wurde vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt und habe daher Anspruch auf Schadensersatz, entschied das Gericht.

Volkswagen mĂŒsse sich die Abgasmanipulationen auch zurechnen lassen. Es sei davon auszugehen, dass es bei Volkswagen organisatorische Maßnahmen, wie z.B. Berichtspflichten gegenĂŒber dem Vorstand bei wesentlichen Entscheidungen gegeben hat. Die Beeinflussung der Motorsteuerungs-Software sei eine wesentliche Entscheidung. Es sei daher davon auszugehen, dass der Vorstand den Einsatz der Manipulations-Software entweder angeordnet oder wenigstens abgesegnet hat, so das LG Kleve.

Zahlreiche Landgerichte haben inzwischen wie das LG Kleve entschieden und VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Diese Rechtsprechung wird u.a. durch Urteile der Oberlandesgerichte Karlsruhe, Köln und Koblenz untermauert. „Die Rechtsprechung hat sich im Abgasskandal absolut verbraucherfreundlich entwickelt. GeschĂ€digte AutokĂ€ufer können daher noch bis Ende 2019 ihre Chance nutzen und SchadensersatzansprĂŒche gegen VW geltend machen“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Wer sich bereits der Musterklage gegen VW angeschlossen hat, kann sich bis zum 29. September wieder abmelden und seine AnsprĂŒche individuell geltend machen. Die Einzelklage ist in vielen FĂ€llen erfolgversprechender als die Sammelklage und fĂŒhrt deutlich schneller zum Ziel.

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