
Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. März 2020 gegenüber der Inter Globe Investment S.à.r.l., London, Großbritannien, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachte Anlagevermittlung, Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.
Das Unternehmen tritt telefonisch an deutsche Kunden heran und empfiehlt den außerbörslichen Erwerb von Aktien börsennotierter Aktiengesellschaften. Dabei verwendet die Inter Globe Investment S.à.r.l. Unterlagen, die mit dem Geschäfts-Logo der jeweiligen Aktiengesellschaft versehen sind. Sie stellt diese Unterlagen deutschen Kunden zur Verfügung mit der Aufforderung, sie ausgefüllt und unterschrieben an die Inter Globe Investment S.à.r.l. zurückzusenden. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft auf ihrer Homepage im Internet eine Anlageberatung, ein Portfoliomanagement sowie die Eröffnung eines Depots bzw. eines Kontos an.
Damit erbringt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Anlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG, die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG sowie das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG. Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt die Inter Globe Investment S.à.r.l. jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.
Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig
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