Grüne Werte Energie GmbH muss zur Zahlung an Anleger verurteilt

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin mitteilt, hat das Landgericht München I mit Urteil vom 05.11.2018 die Grüne Werte Energie GmbH verurteilt, einem Anleger den Anlagebetrag mit Zinsen auszubezahlen.

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Der Kläger, der sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertreten wurde, hatte Ende Mai/Anfang Juni 2013 eine Geldanlage mit der Emissionsbezeichnung “Wertzins 2013” bei der Grüne Werte Energie GmbH gezeichnet. Zwischen den Parteien wurde vereinbart, dass die Anlagesumme gestaffelt verzinst und zum 31.12.2021 zurück bezahlt wird.

Nachdem die Grüne Werte Energie GmbH die vertraglich vereinbarten Zinszahlungen an den Anleger nicht mehr leistete, wandte sich dieser an die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Da die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nach Prüfung des Sachverhaltes die Auffassung vertrat, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Anleger und der Grüne Werte Energie GmbH außerordentlich mit sofortiger Wirkung beendet werden könne, wurde namens und im Auftrag des Anlegers die sofortige Kündigung erklärt. Nachdem die Grüne Werte Energie GmbH auf diese Kündigung hin keine Auszahlung vornahm, wurde gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erhob Klage mit den Anträgen, die Grüne Werte Energie GmbH zu verurteilen, den Anlagebetrag sowie die aufgelaufenen Zinsen an den Anleger zurückzubezahlen.

“Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, freuen wir uns, dass das Landgericht München I unserer Argumentation gefolgt ist”, erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits in der Vergangenheit Urteile gegen die Grünewerte Wertzins 2 GmbH, eine Schwestergesellschaft der Grüne Werte Energie GmbH erstritten, die durch das Oberlandesgericht München bestätigt wurden.

Die bislang vorliegenden Urteile bestätigen die Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass die zunächst ergangenen Entscheidungen der Gericht zu den Geldanlagen “Wertzins Plus 1” und “Wertzins Fest 2” der Grünewerte Wertzins 2 GmbH auch auf andere Geldanlagen der Grünewerte-Gruppe, wie zum Beispiel der Geldanlage “Wertzins 2013” der Grüne Werte Energie GmbH übertragbar sind.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat zwischenzeitlich diverse Klagen gegen Gesellschaften der Grünewerte-Gruppe eingereicht. Gegenstand der einzelnen Klagen sind nicht nur die Geldanlagen “Plus” oder “Fest”, sondern auch andere Anlagen wie “Klassik” oder “Wertzins 2013”.

Betroffenen Anlegern wird geraten, eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu konsultieren.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de

8 comments
  1. sind von der Grünen Werte aufgrund der Verurteilungen auch schon tatsächlich Rückzahlungen vorgnommen worden ?Ich frage speziell für Wertzins 2013

  2. Außer Urteilen, die noch nicht rechtskräftig sind ,habe ich nichts gehört.
    Wurden tatsächlich Rückzahlungen bereits geleistet oder ist dies nur ein Sturm im Wasserglas, bei dem außer Spesen nicts gewesen?????

  3. um die Frage zu klären, ob die Grüne Werte in der Lage ist Rückzahlungen zu leisten, müsste meines Erachtens insbesondere geklärt werden, was an Substanz in den
    angeblich betriebenen Öko Werken da ist. Da die Grüne Werte vorgibt, die Produktionsstätten für öko Strom hauptsächlich von den Anlegergeldern( also ohne Bankkredite) finanziert zu haben, wäre ja auch ein Verkauf der Anlagen denkbar, um die Forderungen der Anleger zumindest teilweise zu befriedigen. Mir ist vollig unverständlich , warum Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft der Sache nicht nachgehen..ich selbst hab erstmal auf Säumniszinsen geklagt, um eben diese hohen Kosten nicht zu haben, die Grüne Werte antwortet nicht mal mehr den Gerichten und wurde in meinem Fall hne verhandlung verurteilt…ich befürchte aber auch, dass ich nichts bekommen werde..muss sich zeigen, wenn der Gerichtsvollzieher nach Rechtskraft des Urteils loseschickt wird. seit sommer 2018 ist der Geschäftsführer Arlt weg, seit 4. Jan 2019 auch Zemke, neu ist ein gewisser Darko Iljic( von Eco trees ?)..die vorherigen Gescäftsführer Priermayr und Freisem sind nicht etwa weg, sondern an anderer Stelle der Unternehmen aktiv…wie es möglich ist, die Verantwortungen einfach so abzuschüteln, müssten aus meiner Sicht die Strafverfolgungsbehörden klären…es wäre schön wenn sich betroffene zusammentun, insbesondere vor Ort, um zu klären, wer da jetzt Verantwortung trägt, wer da überhaupt noch greifbar ist( dieser Dorko ist ev. in Kroatien)..ev macht es mehr Sinn die Hintermänner zu verklagen, als die GW Energie..oder über Strafprozessen im Adhäsionsverfahren Schadenersatz zu bekommen…ich bin unter 0451-3486 zum Gedankenaustausch erreichbar

  4. Hallo,
    auch mich würde interessieren, ob man trotz gewonnenem Rechtstreit überhaupt Geld zurückbekommen kann. Für mich sieht das nach einem Schneeballsystem aus, bei dem dann die grüne Werte irgendwann Insolvenz anmeldet und keiner etwas bekommt – da bleibt man als Kläger dann noch zusätzlich auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen.

    1. Hallo, diese Gefahr besteht natürlich immer. Erfahrene Anwälte können und müssen prüfen, ob Klagen erfolgversprechend sein können. Ist begründet davon auszugehen, dass alles umsonst ist, darf theretisch gar keine Klage erhoben werden. Sie erkennen die Qualität eines Anwalts daran, wie er mit diesem Thema umgeht und Sie berät.

  5. sind von der Grünen Werte aufgrund der Verurteilungen auch schon tatsächlich Rückzahlungen vorgnommen worden ?

    1. Sind von Grüne Werte aufgrund der Verurteilungen schon tatsächliche Rückzahlungen erfolgt?
      Ich habe auch Geldanlagen bei Grüne Werte in
      Wertzins Fest getätigt.

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