Verluste sind immer ärgerlich – da machen Glücksspielverluste keine Ausnahme. Allerdings: Mit Spielverlusten, die man in der Vergangenheit in „Onlinecasinos“ eingefahren hat, muss man sich nicht abfinden. Juristisch gesehen war das Angebot solcher Gewinnspiel-Möglichkeiten im Internet im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages bis Sommer 2021 weitestgehend untersagt. Betreiber aus dem Ausland witterten hier gute Einnahmemöglichkeiten und und boten weiter Glücksspiele an, da sie sich an den deutschen Glücksspielstaatsvertrag nicht gebunden fühlten. Ein schwerer Fehler, wie sich herausstellen sollte.
Urteile zu Glücksspielverlusten
In der Vergangenheit haben allerdings zahlreiche deutsche Gerichte Schadenersatzklagen deutscher Spieler gegen ausländische Online-Casinos stattgegeben, zumindet für Anbieter, die innerhalb der EU angemeldet sind, bedeutet ein deutsches Urteil eine konkrete Auszahlungspflicht an den gerichtlich obsiegenden Kunden/Spieler. Selbst für Casino-Angebote aus Übersee ergibt sich eine Zahlungspflicht, die allerdings deutlich schwerer durchzusetzen ist. Auch hier ergibt sich aber ein recht deutlicher Hoffnungsschimmer. Deutschen Anwälten gelang es schon mehrfach, auch die Banken der betroffenen Online-Casinos in die Schadenersatzpfllicht zu nehmen. So gibt es Urteile z.B. gegen Paypal – ein bei ausländischen Casino-Betreibern sehr beliebter Zahlungsdienstleister.
Schadenersatz auch ohne Rechtsschutz
Die von deutschen Anwälten durchgesetzen Entschädigungen liegen zwischen 5000 und 50.000 Euro. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälten gehört zu den Anwälten, die bereits zahlreiche Urteile gegen Online-Casinos durchsetzen konnten: „Je höher die Summe, um die es geht, je höher sind die Chancen, Schadenersatz erfolgreich durchzusetzen!“ Die Münchner Kanzlei bietet für eine konkrete Liste von Online-Casinos auch eine Prozesskostenfinanzierung an. Dabei erhält der Prozesskostenfinanzierer einen Teil des herausgeholten Schadenersatzes als Provision und übernimmt dafür das komplette finanzielle Risiko einer Klage.
Eine detaillierte Zusammenfassung zum Thema finden Sie auf einer Themenseite „Online-Casinos“ unseres Partnerportals „kapitalschutz.de“.
Rechtsanwalt Cocron ist unter cocron@kapitalschutz.de zum Thema Glücksspielverluste zu erreichen.