Falsches Spiel der Green Planet AG mit ökologischem Gewissen der Anleger

Eine nachhaltige Investition oder nur ein Spiel mit dem ökologischen Gewissen der Anleger? Anleger, die in die Plantagen der Green Planet AG investiert haben, sind mehr denn je verunsichert.

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„Das Angebot hörte sich gerade für ökologisch bewusste Anleger toll an“, ist Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, überzeugt. Denn die Green Planet AG bot Anlegern die Möglichkeit, ihr Geld nachhaltig zu investieren – in Teakholz-Plantagen in Costa Rica. Das Problem: Der größte Teil der Anleger-Gelder ist vermutlich nie dort angekommen.

Das scheint klar zu sein, seitdem die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug ermittelt. Die Firmenräume wurden durchsucht, der Gründer der Green Planet AG sitzt in Untersuchungshaft. Cäsar-Preller: „Es deutet leider einiges darauf hin, nicht nur im Fall von Green Planet, dass wir es mit einer neuen Form von Anlagebetrug zu tun bekommen. Dabei wird das ökologische Gewissen der Anleger ausgenutzt, um an ihr Geld zu kommen. Wenn dann auch noch hohe Renditen versprochen werden, ist das schon die halbe Miete.“

Die Green Planet AG hat mit Renditen von bis zu 13 Prozent gelockt und hat rund 15 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Doch nur ein geringer Teil dieser Gelder ist offenbar tatsächlich in Costa Rica angekommen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt vermutet ein ausgeklügeltes Schneeballsystem hinter dem Geschäftsmodell.

„Natürlich müssen die weiteren Ermittlungen abgewartet werden und es gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Dennoch sollten sich die betroffenen Anleger anwaltlichen Rat einholen und mögliche Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen“, so Cäsar-Preller. Nach Meinung des Fachanwalts ist es zum Beispiel fraglich ob die Renditeerwartungen überhaupt realistisch waren oder die Anleger bewusst mit falschen Zahlen oder gefakten Bildern und Telefongesprächen geködert wurden. Auch gebe es die Möglichkeit, einen dinglichen Arrest gegen die Verantwortlichen zu erreichen, um auf Vermögenswerte zugreifen zu können. Damit sollte allerdings nicht zu lange gewartet werden, da das Motto gilt „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

 

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