In der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt müssen sich die Eigentümer älterer Diesel langsam aber sicher Gedanken über ihre zukünftige Mobilität machen. Ein aktuelles Verwaltungsgerichtsurteil setzt die Stadt in die Pflicht, vorhandene Konzepte zur Luftreinigung durchzusetzen und Fahrverbote anzuordnen, falls der bisherige Maßnahmenkatalog nicht ausreicht. Das Urteil unterscheidet sich demnach von allen vorherigen.
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Gelingt es im Frühjahr durch geeignete Maßnmahmen die Stickoxid-Belastungen heunterzufahren, dann muss es auch keine Fahrverbote für Diesel in Mainz geben. Zwar gehören Fahrverbote zum jetzt geforderten Maßnahmenkatalog des entsprechenden Luftreinhalteplans, aber wenn es Mainz gelingt, z.B. durch Umstellungen im Personennahverkehr eine Verbesserung zu erreichen, dann wären Fahrverbote vorerst vom Tisch. Dann müsste erst im September des kommenden Jahres über Dieselfahrverbote entschieden werden.
Hoffnung auf Grenzwerterfüllungen ohne drastische Gegenmaßnahmen sieht das Verwaltungsgericht allerdings nicht: die bisher getroffenen Maßnahmen seien nicht geeignet, den Anteil an Stickstoffdioxid in der Atemluft schnell genug weiter zu senken.
Neben Mainz wurden auch Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, Aachen, München, Frankfurt am Main und Berlin gerichtlich zu Fahrverboten gezwungen. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft wird in Deutschland – natürlich auch in Mainz – regelmäßig deutlich überschritten. Etwa 60 deutsche Städte haben Probleme mit der Einhaltung des Grenzwertes.