VW-Sammelklage – Wie eintragen? Das ist aktuell ein Thema, das in den verschiedensten Variationen durch die Medien läuft. Das Musterfeststellungsverfahren, in dem der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Kooperation mit dem ADAC als Musterklägr auftritt, ist in Vorbereitung. In das Klageregister können sich Besitzer eines betroffenen Fahrzeugs noch nicht eintragen, das soll erst ab Ende November 2018 möglich sein. Das Klageregister wird offiziell vom Bundesamt für Jüstiz organisiert und moderiert. Die Teilnahme ist kostenlos und bedarf nicht der Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder eines Verbraucherschutz-Vereins. Teilnehmen sollten alle Betroffenen, die nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.
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An die Adresse der IG Dieselskandal ergehen zunehmend Anfragen, ob wir nicht bei der Eintragung helfen könnten oder wie wir bestimmte Angebote wie z.B. die verbraucherhilfe24.de, verbraucherritter.de etc. einschätzen.
Dazu Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg, Journalist und Moderator der IG Dieselskandal: „Wir gehen davon aus, dass die Eintragung unkompliziert abläuft und von jedem Betroffenen ohne jede Hilfe vorgenommen werden kann. Einzig etwas Geduld ist jetzt gefragt: Vor dem 15. November können Einträge weder vorgemerkt noch vorgenommen werden. Der Eintrag in irgendwelche Listen vorab ist unnnötig, verursacht unter Umständen unnötige Kosten und bindet im schlechtesten Fall an einen Dienstleister, der mitverdienen will, ohne eigene Leistungen anzubieten.“
Mitglieder der IG Dieselskandal können einen Service nutzen, der Mitglieder am Tag der Veröffentlichung der Liste auf die Eröffnung des Registers hinweist, bei Fristablauf erinnert und Tipps zum richtigen Ausfüllen der Liste gibt. Wer dann noch unsicher ist, kann über die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal eine kostenlose Rechtsberatung anfordern oder für ein geringes Geld die Eintragung in die Liste und die weitere Begleitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantragen.
Schmallenberg: „Jedes darüber hinausgehende Angebot halten wir nicht nur für komplett überflüssig, sondern auch für moralisch und juristisch bedenklich und nicht im Sinne des Verbraucherschutzes.“
Hier zur IG Dieselskandal gelangen.
Sammelklage – Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Besitzer eines Diesel-PKW (TDI) von VW, AUDI, SKODA oder SKODA der Baujahre 2008 bis 2015, in denen der Motortyp EA189 verbaut wurde. Wer schon gegen VW klagt und parallel an der Sammelklage teilnehmen will muss damit rechnen, dass das eigene Verfahren ausgesetzt wird, bis das Musterverfahren abgeschlossen ist. Um die Verjährung zu hemmen, muss bis zum Jahresende geklagt, bzw. der Eintrag in die Liste vorgenommen werden.
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