Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat seine Entscheidung zur Zulässigkeit von Fahrverboten auf den 27. Februar 2018 vertagt. Eigentlich war bereits heute mit einer Entscheidung gerechnet worden. Ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge ist damit aber nicht vom Tisch. Zunächst geht es vor dem Bundesverwaltungsgericht um die Städte Stuttgart und Düsseldorf, nachdem die dortigen Verwaltungsgerichte entschieden hatten, dass ein Fahrverbot ein effizientes Mittel sei, um die Luft in den besonders belasteten Gebieten sauberer zu halten.
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Die Entscheidung wird aber nicht nur für Düsseldorf und Stuttgart relevant sein. In knapp 70 deutschen Städten ist die Belastung durch gesundheitsgefährdende Stickoxide zu hoch. Folge können Erkrankungen der Atemwege, der Augen oder Herz-Kreislauf-Probleme sein.
Zu den Hauptverursachern der hohen Schadstoffbelastung gehört der Straßenverkehr und insbesondere Diesel-Fahrzeuge, die Stockoxide in die Luft pusten. Spätestens seit dem VW-Abgasskandal ist bekannt, dass diese Diesel die zulässigen Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß nicht einhalten.
Nun könnte den betroffenen Fahrzeugen ein Fahrverbot in den besonders belasteten Regionen drohen. Das hieße, dass Millionen Verbraucher, Pendler, Handwerker, Taxifahrer, Pflegedienste und andere Dienstleister nicht mehr mit ihren schmutzigen Diesel in die belasteten Zonen einfahren dürften. Nach Einschätzung von Experten reicht ein Software-Update längst nicht aus, um die Grenzwerte einzuhalten. Deshalb könnten Diesel ab der Schadstoffklasse 5 und schlechter demnächst aus den Innenstädten verbannt werden. Die Folgen für die betroffenen Autofahrer sind fatal.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt seit Jahren auf die Einhaltung der Grenzwerte. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob Fahrverbote ein rechtlich zulässiges Mittel sind, um die Schadstoffbelastung zu senken und ob sie in die Luftreinhaltungspläne aufzunehmen sind.
Die Fahrverbote werden dabei nicht vom Bundesverwaltungsgericht selbst ausgesprochen. Es könnte aber den Städten und Gemeinden grünes Licht für Fahrverbote geben, wenn die Grenzwerte überschritten werden. Wie die Fahrverbote dann gestaltet werden, können die Städte entscheiden.
Ausnahmeregelungen von Fahrverboten oder die Einführung einer blauen Plakette werden schon länger diskutiert, definitiv ist aber noch nichts.
Selbst wenn das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote ablehnen sollte, können Diesel-Fahrer nicht aufatmen. Denn auch die EU pocht auf die Einhaltung der Grenzwerte und droht mit einer Klage vor dem EuGH.
Für Diesel-Fahrer wird es also eng. Sie können aber auch ihre rechte durchsetzen. Wurden die Abgaswerte manipuliert und nur auf dem Prüfstand eingehalten, weisen die Fahrzeuge einen Mangel auf. Lässt sich der Mangel nicht beheben oder entstehen dadurch andere Mängel können Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatz durchgesetzt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Rückabwicklung des Kaufvertrags durch den Widerruf der Autofinanzierung zu erreichen.
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal beraten sie gerne.