Die Expert Plus GmbH aus Berlin muss ihr Einlagengeschäft abwickeln und die eingenommenen Gelder an die Anleger zurückzahlen. Das gab ihr die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin auf.
Der Beschluss der BaFin, dass die Expert Plus GmbH ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft durch die Rückzahlung aller angenommenen Gelder unverzüglich abwickeln muss, stammt bereits vom 25. Februar 2015. Allerdings hatte das Unternehmen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gegen den Bescheid eingelegten Widerspruchs beantragt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. wies den Antrag jedoch zurück. Der BaFin-Bescheid ist daher sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig. Den gesamten Artikel bei kapitalschutz.de lesen