Am Grauen Kapitalmarkt verlorenes Geld ist meist unwiederbringlich verloren. Dass es sich trotzdem lohnt, für falsche Beratung Verantwortliche in die Schadenersatzpflicht zu nehmen, beweist ein aktuelles Urteil, das der Münchner Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Dr. Jürgen Klass für seine Mandanten erstreiten konnte. Das Landgericht Landshut (23. Zivilkammer) verurteilte am 13.4.2015 die DEBI Select Verwaltungs GmbH und die FWS Finanz- und Wirtschaftsservice Verwaltungs GmbH zur Zahlung von insgesamt knapp 18.000 Euro an zwei ehemalige Anleger der Debi Select Flex GbR.
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Dr. Klass: „Damit kann die komplette Anlage rückabgewickelt werden, das Gericht ist voll umfänglich unseren Ausführungen gefolgt und hat den immer wieder gleichen Argumenten der Gegenseite kein Gewicht verliehen. Sogar entstandene außergerichtliche Rechtsanwaltskosten müssen übernommen werden, ebenso die Kosten des gerichtlichen Verfahrens und Zinsen.“ Den gesamten Artikel bei kapitalschutz.de lesen