Eröffnung des Klageregisters gegen die Volkswagen AG

Viel Zeit bleibt nicht mehr bis zur Verjährung der Ansprüche von Betroffenen im VW-Abgasskandal: Das Klageregister wurde am Abend des 26. November 2018 offiziell eröffnet. Auf der Homepage des Bundesamtes der Finanzen können ab sofort die zur Eintragung ins Register notwendigen Informationen und Dokumente abgerufen werden.

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Mit Bekanntmachung vom 26.November 2018 und nach der Klagezulassung durch das Oberlandesgericht Braunschweig hat das Bundesamt für Justiz unter dem Aktenzeichen 4 MK 1/18 das Klageregister zur Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, namentlich vertreten durch den Vorstand Klaus Müller, gegen die Volkswagen AG eröffnet.

Über die Ziele des Verfahrens, die Anspruchsgrundlage gegen den Beklagten und zu Themen der Schadensberechnung können sich betroffene Autobesitzer unter dem nachfolgenden Link informieren. Hier gibt es auch das Antragsformular für die Eintragung ins Klageregister. Dieses Formular sollte zeitnah ausgefüllt und dem Bundesamt zugeschickt werden, damit Ansprüche nicht verjähren.

Die Teilnahme steht grundsätzlich allen Eigentümern eines vom Motor EA189 angetriebenen VW, AUDI, Skoda oder SEAT frei, solange ein Kaufvertrag und ein Rückrufschreiben vorgelegt werden können. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann seine Ansprüche auch selbst durchsetzen. Die rechtsgültigkeit eines Antrags wird vom Bundesamt nicht geprüft. Nicht rechtsgültig ausgefüllte Anmeldungen sind wirkungslos und bedingen unter Umständen einer Verjährung der Ansprüche zum Jahresende.

Das PDF „Ausfüllhilfen“ erklärt einigermaßen deutlich, wie das Formular ausgefüllt werden muss. Das Formular kann direkt online ausgefüllt und versendet werden.

Wer Unterstützung bei der Eintragung ins Klageregister benötigt kann sich an die IG Dieselskandal wenden.

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