
Ein erfolgreicher Widerruf ist nun rechtskräftig: Die Volksbank Mittelhessen muss einem Darlehensnehmer nach erfolgreichem Widerruf einer Immobilienfinanzierung die Vorfälligkeit und kassierte Zinsen erstatten - der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen. In einem von RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, (in den ersten zwei Instanzen) geführten Verfahren gegen die Volksbank Mittelhessen eG hat der BGH nun mit Beschluss vom 19.12.2017, XI ZR 748/16 das zweitinstanzliche Urteil des OLG Frankfurt vom 22.11.2016 (10 U 78/15) bestätigt und die Nichtzulassungsbeschwerde der beklagten Bank zurückgewiesen. Damit ist die Verurteilung der Bank aus der zweiten Instanz zur vollständigen Erstattung der Vorfälligkeit zzgl. Zinsen rechtskräftig.
In dem Verfahren ging es zuletzt maßgeblich noch darum, ob ein Widerruf nach Ablösung des Darlehens gegen Vorfälligkeitsentschädigung noch möglich oder aber verwirkt ist. Das OLG Frankfurt hatte insoweit anders als die Vorinstanz eine Verwirkung verneint und die Revision nicht zugelassen. Die dagegen gerichtete Beschwerde wies der BGH nun zurück.
Erfolgreicher Widerruf dank umfassendem Vortrag zum Einzelfall
Der Fall, in dem der Widerruf erst ca. zwei Jahre nach der Ablösung erklärt wurde, zeigt, dass es jeweils möglichst umfassenden Vortrags in der Tatsacheninstanz zu den Umständen des Einzelfalls bedarf, da sich die Tendenz des BGH fortsetzt, Entscheidungen der Berufungsgerichte sowohl pro als auch contra Verwirkung im Zweifel nicht mehr anzufassen.
Rechtsanwalt Sebastian Koch klärt in einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob ein bereits erklärter Widerruf Aussichten auf erfolgreiche Durchsetzung hat.
Rechtsanwalt Sebastian Koch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrechtwww.widerruf-durchsetzen.de
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