Auch wenn der Prozess mehr als vier Jahre dauerte, durfte sich am Ende die Mandantin von mzs Rechtsanwälte freuen. Sie erhält von der Commerzbank rund 13.000 Euro Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zu Lehman Brothers Global Champion Zertifikaten. Das entschied das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 11.12.2013. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist jedoch nicht zulässig.
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Das OLG Köln kam zu dem Schluss, dass die Commerzbank das Emittentenrisiko verschwiegen habe und verurteilte sie daher zur Zahlung von Schadensersatz. Der Anlageberater hatte in dem Prozess ausgeführt, dass er bei den von ihm geführten Beratungsgesprächen die Größe von Lehman Brothers als Verkaufsargument benutzt habe. Er habe die Klägerin aber nicht darauf hingewiesen, dass Lehman Brothers zahlungsunfähig werden könnte und in Folge dessen die Rückzahlung des Anlagebetrages ausbleiben könnte. Diese Aussage führte zur Verurteilung der Bank. mehr Informationen