Stuttgart, Frankfurt, Berlin, Hamburg, Mainz, Köln oder Essen und ein Abschnitt der Autobahn A40 – in immer mehr deutschen Städten wird es Diesel-Fahrverbote geben. Grund ist, dass die zulässigen Grenzwerte der Belastung der Luft mit Stickoxiden nicht eingehalten werden. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft und wird an vielen Messstellen überschritten. Als einer der Hauptgründe für die starke Belastung gilt der Straßenverkehr und hier insbesondere Diesel-Fahrzeuge. Daher klagt die Deutsche Umwelthilfe – DUH – auf Einhaltung der Grenzwerte und ist in der Regel erfolgreich. Die Folge sind Fahrverbote ab 2019. Die Liste der Städte, die diese Verbote aussprechen müssen, wird wahrscheinlich noch wachsen.
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Von den Fahrverboten sind etliche Diesel-Fahrer extrem hart betroffen. Für sie sind nicht nur bestimmte Zonen künftig tabu, sie leiden auch unter dem enormen Wertverlust ihrer Fahrzeuge. Verständlich, dass die betroffenen Autofahrer sauer sind. Erstaunlich ist jedoch, dass sich diese Wut mehr und mehr gegen die DUH richtet und nicht gegen die Verantwortlichen für diese Situation aus Autoindustrie und Politik. Im Internet gibt es inzwischen eine Petition, um der DUH die Gemeinnützigkeit abzuerkennen und die finanzielle Förderung zu entziehen. Von den Initiatoren wird der Umwelthilfe vorgeworfen, den Status der Gemeinnützigkeit zu missbrauchen und der Allgemeinheit vorsätzlich zu schaden.
In eine ähnliche Richtung geht ein Artikel im Magazin „The European“. Hier wird die DUH als „Abmahnverein“ bezeichnet, der mit Toyota einen japanischen Autobauer und VW-Konkurrenten als Großspender an seiner Seite habe. Weiter werden die Beziehungen der DUH zur Daimler AG, für die sie jahrelang Berichte schrieb, beleuchtet und letztlich wird sogar die Frage aufgeworfen, ob der Dieselskandal am Ende nicht viel mehr als ein Rachefeldzug des in seiner Eitelkeit gekränkten DUH-Bundesgeschäftsführers sei.
„Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist bekanntlich die Badehose schuld. Doch so einfach ist es bei der Luftverschmutzung nicht. Es mag berechtigte Kritik an der DUH geben. Doch sie ist nicht für die zu starke Luftbelastung verantwortlich, sondern sie prangert an, dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht eingehalten werden – und das seit Jahren. Es sollte nicht vergessen werden, dass Stickoxide gesundheitsschädlich sind und Menschen, die in den belasteten Regionen wohnen, besonders unter dieser Belastung zu leiden haben“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtanwälte, aus Stuttgart.
Die Deutsche Umwelthilfe ist nicht der Auslöser für die Dieselproblematik oder Fahrverbote. Die Verantwortung dafür haben die Autobauer und die Politik zu tragen. Zudem drängt auch nicht nur die DUH auf die Einhaltung der Grenzwerte, sondern auch die EU, die ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet hat, weil die Belastung in 28 Regionen mit gesundheitsschädlichem Stickoxid zu hoch ist. Es droht deshalb eine Klage vor dem EuGH.
„Bei allem verständlichen Ärger der Diesel-Fahrer, sollten sie ihren Unmut auch gegen die wahren Verantwortlichen richten. Wer direkt von Abgasmanipulationen betroffen ist, hat z.B. gute Aussichten Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Eine Option kann auch der Widerruf der Autofinanzierung sein. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet hat. Ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner, um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt, spielt keine Rolle“, so Rechtsanwalt Looser.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.