Das Urteil könnte für VW im Abgasskandal noch richtig teuer werden. Das Landgericht Augsburg hat mit Urteil vom 14.11.2018 nicht nur entschieden, dass VW einen vom Abgasskandal betroffenen Golf Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Es hat auch entschieden, dass VW für die Nutzung des Fahrzeugs keinen Anspruch auf Wertersatz hat (Az.: 021 O 4310/16).
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„Nachdem der Kläger den Golf rund sechs Jahre gefahren hat, bekommt er nun den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen zurück. Das Urteil dürfte im Abgasskandal bislang einmalig sein und ist ein voller Erfolg für den Kläger aber auch für alle anderen von Abgasmanipulationen geschädigten Verbraucher, die ihre Schadensersatzansprüche geltend machen wollen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
In dem konkreten Fall hatte der Kläger im Jahr 2012 einen VW Golf TDI für knapp 30.000 Euro gekauft. Als bekannt wurde, dass VW bei dem Fahrzeug die Abgaswerte manipuliert hatte, klagte der Käufer auf Schadensersatz. Wie schon zahlreiche andere Gerichte sah auch das Landgericht Augsburg in der Verwendung der Manipulationssoftware ein sittenwidriges Verhalten der Volkswagen AG. Durch dieses Profitstreben sei der Verbraucher getäuscht worden und VW zum Schadensersatz verpflichtet, so das Landgericht Augsburg. Mit einer vergleichbaren Begründung haben schon zahlreiche Gerichte den Verbrauchern im Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen. Dabei mussten sie sich allerdings für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das sieht das LG Augsburg allerdings anders, weil ein Wertersatz nicht dem Gedanken des Schadensersatzes nach einer sittenwidrigen Schädigung entspräche.
„Es ist davon auszugehen, dass VW noch Berufung gegen dieses Urteil einlegen wird. Das Landgericht Augsburg machte jedoch unmissverständlich klar, dass derjenige, der getäuscht hat auch für den Schaden aufkommen muss. Diese Ansicht hat sich im Abgasskandal mehr und mehr durchgesetzt, so dass Verbraucher gute Aussichten haben, Schadensersatzansprüche gegen VW bzw. gegen die Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.
Da die Schadensersatzansprüche zum 31.12.2018 voraussichtlich verjähren, sollten geschädigte Verbraucher ihre Rechte jetzt geltend machen.
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