„Die Adresse auf dem Mahnbescheid benennt meinen minderjährigen Sohn. Muss ich den Mahnbescheid annehmen?“

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Auch ein typisch juristisches Thema: Grundsätzlich sind Minderjährige nicht geschäfts- und damit auch nicht ladungsfähig (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion).

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