
Was wird aus dem geliebten Tier, wenn der Hundebesitzer nicht mehr da ist und wie kann man es am besten absichern. Eine Möglichkeit ist, dass Tier einer Person zu vermachen, von der man glaubt, dass sie sich gut um ihn kümmern wird, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Gleichzeitig kann man dieser Person auch einen Teil des Vermögens hinterlassen mit der Bedingung, dass das Vermögen oder ein Teil hiervon dem Hund zugute kommt. Gleichzeitig sollte man in seinem Testament eine Person oder eine Organisation bestimmen, welche überwacht, dass der letzte Wille auch eingehalten wird.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/rechtsgebiete/tierrecht
Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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