
Das KBA warnt vor der Benutzung von Stahlrädern der Typen RG 16445, RG 18245, RG 18425 und RG 19045, die bundesweit an Händler vom 18.10.2012 bis 30.10.2012 verkauft wurden. Es wurde festgestellt, dass die Festigkeit dieser Stahlräder nicht ausreichend ist. Dies kann dazu führen, dass sich das Rad infolge eines Bruchs während der Fahrt vom Fahrzeug löst.
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