BGH: Versicherungen können noch widerrufen werden

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Wer hat sich noch nicht über unverschämt niedrige Rückkaufswerte von Lebensversicherungen geärgert? Der Bundesgerichtshof hat dieser Problematik mit einem bahnbrechenden Urteil neue Lösungsmöglichkeiten geliefert. In einem wegweisenden Verfahren erklärte der BGH ein bis 2008 geltendes Widerrufsdetail für die Zeit zurück bis 1996 für unwirksam. Heißt: Alle in dieser Zeit geschlossenen Verträge können wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen werden – und dies zeitlich unbegrenzt.
Die strittige Klausel regelte völlig im Widerspruch zu EU-Recht, dass Versicherungsverträge ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie nicht mehr widerrufen werden können. Der BGH gab das Verfahren jetzt an das OLG Stuttgart zurück, wo im vorliegenden Einzelfall geklärt werden muss, wie hoch die Rückzahlung denn ausfallen soll. Die Karlsruher Richter schränkten hohe Erwartungen etwas ein. Der bestehende Versicherungsschutz sei eine geldwerte Leistung, die bei der Berechnung des Rückzahlungswertes berücksichtigt werden muss. Vor dem Hintergrund des BGH-Urteils können Versicherungsnehmer jetzt entscheiden, ob sie den Vertrag kündigen oder von ihm zurücktreten. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Ein Widerruf dürfte eine höhere Summe in Aussicht stellen, da bei einer Kündigung zusätzliche Stornogebühren vertraglich vereinbart sind!“ Dies ist aber immer im Einzelfall zu klären, so der Experte aus Wiesbaden, der auf ein weiteres wichtiges Detail hinweist: „Es können auch bereits gekündigte Verträge widerrufen werden!“

Mehr Infos auf www.caesar-preller.de

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