BGH: Sparkasse darf nur aus sachgerechten Gründen kündigen

Sparkassen dürfen ihren Kunden nur aus sachgerechten Gründen kündigen. Eine intransparente Klausel der Sparkassen bzgl. des Kündigungsrechts erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 5. Mai 2015 für unwirksam (XI ZR 214/14).

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH erklärte eine Klausel für ungültig, sofern sie den Sparkassen ein ordentliches Kündigungsrecht einräumt, ohne klarzustellen, dass eine Kündigung nur aus sachgerechten Gründen zulässig ist. Den gesamten Text bei kapitalschutz.de lesen

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.