Einwände gegen Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung müssen vom Mieter fristgerecht erhoben werden. In der Regel hat der Mieter nach Erhalt der Rechnung vier Wochen Zeit, um sie zu überprüfen. Ist die Abrechnung formell nicht ordnungsgemäß oder wird dem Mieter keine Möglichkeit der Einsicht in die Unterlagen angeboten, muss er vorerst nicht zahlen. Formell ordnungsgemäß ist eine Abrechnung, wenn sie die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilungsschlüssels, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug seiner Vorauszahlungen enthält.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden