Audi haftet im Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 auf Schadenersatz. Das hat das OLG München mit gleich acht Entscheidungen vom 30. November 2020 bestätigt (Az.: 21 U 3457/19 u.a.).
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Audi könne nicht darauf verweisen, dass der Motor EA 189 mit der unzulässigen Abschalteinrichtung von der Konzernmutter VW entwickelt und hergestellt wurde. Wer vorgefertigte Bauteile in seinen Produkten verwende, trage die gleichen Sorgfaltspflichten wie der Hersteller selbst, urteilte das OLG München. Daher sei die Audi AG dem geschädigten Käufer zu Schadenersatz verpflichtet.
Der BGH hatte bereits im Mai entschieden, dass VW die Autokäufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Dieselmotor EA 189 vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet ist. Der manipulierte Motor kam auch bei Fahrzeugen bis 2 Liter Hubraum der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda zum Einsatz.
„Die Entscheidung des OLG München, dass auch Audi für die Abgasmanipulationen haftet, ist von Bedeutung. Dadurch werden auch die Verbraucher gestärkt, die erst nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals am 22. September 2015 einen Audi gekauft haben und Schadenersatz durchsetzen möchten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
In solchen Fällen hatte der BGH zwar entschieden, dass kein Anspruch auf Schadenersatz mehr bestehe, weil die Volkswagen AG ihr Verhalten nach dem 22. September 2015 geändert habe und ihr keine Sittenwidrigkeit mehr vorgeworfen werden könne. „Diese Verhaltensänderung lässt sich aber nicht automatisch auf die VW-Töchter Audi, Seat und Skoda übertragen. Hier kann immer noch Sittenwidrigkeit vorliegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
So hat beispielsweise das Landgericht Ingolstadt dem Käufer eines Audi A4 mit dem Motor EA 189 mit Urteil vom 12. November 2020 Schadenersatz zugesprochen, obwohl er den Pkw erst im Januar 2016 erworben hatte (Az.: 81 O 571/19). Das Gericht argumentierte, dass Audi nicht von dem Vorwurf der Sittenwidrigkeit freizusprechen ist. Die Maßnahmen, die VW nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals ergriffen hat, reichten nicht aus, um auch Audi vom Vorwurf der Sittenwidrigkeit zu entlasten. Auch in der medialen Berichterstattung sei der Dieselskandal vorwiegend mit VW und nicht mit den Konzerntöchtern in Verbindung gebracht worden, so das Gericht.
Das Urteil des OLG München hat nicht nur Auswirkungen auf Fahrzeuge mit dem Motor EA 189, sondern auch auf Autos mit dem Nachfolgemotor EA 288, der ebenfalls von VW hergestellt und auch in Fahrzeugen der Konzerntöchter zum Einsatz kommt. Auch hier liegen bereits Urteile wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor. So haben z.B. die Landgerichte Offenburg und Oldenburg dem Käufer eines Audi A3 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 O 38/18 bzw. 1 O 939/20).
Zudem lässt sich das Urteil des OLG München auch auf die größeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr übertragen. Hier liegt der Sachverhalt genau andersherum. Die Dieselmotoren des Typs EA 896 oder EA 897 werden von Audi hergestellt und wurden auch von der Konzernschwester Porsche beim Cayenne, Macan oder Panamera verwendet. „Hier steht auch Porsche in der Haftung. Entsprechende Gerichtsurteile liegen bereits vor“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.