Der VW-Abgasskandal beschränkt sich nicht auf Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 189, sondern hat sich auch auf Fahrzeuge mit 3-Liter-Dieselmotoren ausgeweitet, die u.a. in diversen Audi-Modellen verwendet werden. Das Landgericht Köln hat nun mit Urteil vom 30. April 2019 entschieden, dass ein Händler einen Audi A6 aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 16 O 371/18).
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei der Überprüfung der Audi 3.0 l Euro 6, Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7 eine unzulässige Abschalteinrichtung nachgewiesen. Dabei handelt es sich um eine sog. schnelle Motoraufwärmfunktion, die den SCR-Katalysator schnell auf Betriebstemperatur bringen soll. Diese Funktion springt allerdings fast nur im Prüfzyklus an, so dass der Stickoxid-Ausstoß im normalen Straßenverkehr deutlich höher ist.
Das KBA ordnete aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung im Januar 2018 den verpflichtenden Rückruf für die betroffenen Modelle an. Zu diesen Fahrzeugen zählt auch der Audi A6 3,0 TDI Avant des Klägers. Dieser hatte das Fahrzeug im Sommer 2016 bei einem Händler gekauft und ca. 2 Jahre später den Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung erklärt.
Das LG Köln entschied, dass das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel aufweist und der Kläger deshalb einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags habe. Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung habe dem Fahrzeug der Verlust der Zulassung gedroht. Dieser Mangel sei auch erheblich. Der Kläger habe keine Frist zur Nachbesserung setzen müssen. Denn ungeachtet der Frage, ob das Software-Update eine ausreichende Mängelbeseitigung darstellt, lag dieses Update zum Zeitpunkt des Rücktritts noch gar nicht vor, so dass die Mangelbeseitigung zu diesem Zeitpunkt schon deshalb unmöglich war, führte das LG Köln aus.
Der Kläger habe erwarten dürfen, ein technisch einwandfreies und gesetzeskonformes Fahrzeug zu erwerben. Stattdessen habe er ein mangelhaftes Fahrzeug bekommen, das er bei Kenntnis der Manipulationen nicht gekauft hätte, so das LG Köln. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Der Händler muss den Audi A6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
Bei einer ganzen Reihe von Audi-Modellen mit 3-Liter-Dieselmotor steht der verpflichtende Rückruf an. „Die betroffenen Fahrzeughalter können sich wehren und Schadensersatzansprüche aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung gegen Händler und / oder Hersteller geltend machen. Ansprüche gegen den Händler müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei Neuwagen und einem Jahr bei Gebrauchtwagen geltend gemacht werden“, erklärt Rechtanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.