Das Landgericht Offenburg hat im Abgasskandal sowohl die Audi AG als auch die Volkswagen AG wegen Abgasmanipulationen an einem Audi A5 mit 3-Liter-Dieselmotor verurteilt (Az.: 3 O 94/18). Der Kaufvertrag konnte wegen arglistiger TÀuschung erfolgreich angefochten werden und auch ein Schadensersatzanspruch wegen vorsÀtzlicher sittenwidriger TÀuschung bestehe.
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In dem zu Grunde liegenden Fall wurde ein Audi A5 Sportback 3.0 TDI ĂŒber die Volkswagen Leasing GmbH geleast. Den Audi A5 kaufte die Volkswagen Leasing GmbH bei der Volkswagen AG, um den Pkw ihren Kunden zur VerfĂŒgung zu stellen. Die Rechte aus dem Kaufvertrag wurden an die KlĂ€gerin abgetreten. In dem Fahrzeug ist der 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA897 mit einem sog. SCR-Katalysator verbaut. Der Katalysator benötigt fĂŒr die Umwandlung von Stickoxiden eine Betriebstemperatur von mindestens 15 Grad. Durch eine Software in der Motorsteuerung wird erkannt, ob sich das Fahrzeug auf einem PrĂŒfstand befindet. Dann wird eine âAufheiz-Strategieâ aktiviert, die den Katalysator schneller auf die benötigte Betriebstemperatur bringt. Im StraĂenverkehr ist diese Funktion allerdings deaktiviert, so dass der Katalysator entsprechend lĂ€nger benötigt, um âauf Temperaturâ zu kommen und dementsprechend werden mehr Stickoxide ausgestoĂen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete einen RĂŒckruf fĂŒr dieses Modell an, damit die unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung entfernt werden kann.
Die KlĂ€gerin nahm nun die Volkswagen AG auf RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags und die Audi AG auf Feststellung zur Verpflichtung von Schadensersatz aufgrund der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtungen in Anspruch. Von den Abschalteinrichtungen habe sowohl die Audi AG als Herstellerin des Motors als auch die Volkswagen AG gewusst.
Das LG Offenburg gab der Klage weitgehend statt. Der Kaufvertrag ĂŒber den Erwerb des Audi A5 sei wirksam wegen arglistiger TĂ€uschung angefochten worden und daher nichtig. Durch die unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung hĂ€tte fĂŒr das Fahrzeug keine Typengenehmigung erteilt werden dĂŒrfen. Die Volkswagen AG habe Kenntnis von der Abgasmanipulation gehabt, das Fahrzeug aber dennoch verkauft. Dadurch sei der KĂ€ufer und in diesem Fall sogar die eigene Leasing-Gesellschaft arglistig getĂ€uscht worden, so das Gericht.
Die Audi AG habe das Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und sei wegen vorsÀtzlicher sittenwidriger SchÀdigung schadensersatzpflichtig, so das Gericht weiter.
FĂŒr eine ganze Reihe von Audi-Modellen mit 3-Liter-Dieselmotor steht wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung ein RĂŒckruf an. Das Software-Update wird von vielen Fahrzeughaltern allerdings kritisch gesehen und negative Auswirkungen auf den Motor werden befĂŒrchtet. âBetroffene Audi-KĂ€ufer mĂŒssen sich nicht mit einem Update abspeisen lassen, sondern können auch SchadensersatzansprĂŒche geltend machen. Auch bei dem 3-Liter-Dieselmotor gibt es inzwischen mehrere Urteile, in denen den KĂ€ufern Schadensersatz wegen vorsĂ€tzlicher sittenwidriger SchĂ€digung zugesprochen wirdâ, sagt Rechtanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.