„Anrufblocker“ – Warnung vor unberechtigten Mahnungen

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Der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller warnt vor gegenwärtig zu tausenden versendeten Mahnungen eines Inkassobüros aus Berlin. In diesen Mahnschreiben verlangt das Büro eine Zahlung von 200,95 €, da der Angemahnte angeblich einen „Anrufblocker“ für 119 € bestellt und nicht bezahlt hätte.

Aufgrund dieses Sachverhaltes sei mit Mahngebühren der genannte Betrag fällig, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller die Behauptungen des Inkassobüros.Doch, so warnt der erfahrene Verbraucheranwalt Cäsar-Preller, hinter den Mahnungen stecken Betrüger.

Dies wäre zwar aufgrund der seriösen Aufmachung der Mahnung und der Homepage nicht auf den ersten Blick erkennbar, jedoch sei das Inkassounternehmen z.B. nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister registriert. Hinzu kommt, dass die verlangten Gebühren auf ein bulgarisches Konto überwiesen werden sollen.

Dies ist stets ein Hinweis auf unseriöse Machenschaften, erläutert Cäsar-Preller.Der Rechtsanwalt empfiehlt daher, bei Mahnungen stets zu prüfen ob überhaupt der zugrundeliegende Vertrag besteht.

Vorliegend also ob ein „Anrufblocker“ überhaupt bestellt wurde. Darüber hinaus sollte man bei Inkassounternehmen mit Sitz oder Konto im Ausland stets misstrauisch sein, erklärt Cäsar-Preller.

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