Anonymität im Internet: BGH-Urteil erst am 1. Juli

Wie weit reicht die Anonymität im Internet? Mit dieser Frage beschäftigte sich heute der Bundesgerichtshof (BGH). Mit einem Urteil ist allerdings erst am 1. Juli zu rechnen.

In dem konkreten Fall hatte ein Arzt von dem Bewertungsportalportal Sanego Auskunft über Name und Adresse eines Nutzers verlangt, der mit unzutreffenden Vorwürfen die Persönlichkeitsrechte des Arztes verletzt hatte. Das Portal berief sich hingegen auf das Telemediengesetz, wonach solche Internet-Dienste anonym bereitgestellt werden müssten.

In den Vorinstanzen hatte der Arzt weitgehend Recht bekommen. Das Internetportal legte allerdings Revision ein. Für den BGH stellte sich die Frage, ob der Schutz der Anonymität auch dann noch greift, wenn das Internet dazu benutzt wird, um in die Grundrechte anderer einzugreifen, Beleidigungen oder unwahre Behauptungen zu verbreiten. Eine Entscheidung soll erst am 1. Juli fallen.

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