Nur einen Tag vor dem Termin zur Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Berlin, wendet sich der Vorstand der Envion AG, Herr Matthias W. am heutigen Mittwoch, den 20.06.2018 mit einem „letter to envion investors“ erneut an die Investoren der Envion AG.
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Im Rahmen dieser Email werden die Investoren des ICO darüber informiert, dass von Seiten der Envion AG nunmehr auch die internationale Prüfungsgesellschaft BDO, mit Sitz in der Schweiz, mit einer vollständigen Prüfung, insbesondere auch hinsichtlich der Kapitalerhöhung der Envion AG, beauftragt worden ist. Aus welchen Mitteln diese weiteren und auch im Whitepaper nicht prospektierten „Prüfungs-Kosten“ bestritten werden, bleibt unbeantwortet, so dass davon auszugehen sein dürfte, dass die Kosten für die Beauftragung der Schweitzer BDO ebenfalls mit den Geldern der Investoren aus dem ICO beglichen werden.
Weiter führt der Vorstand aus, dass offenbar von Seiten der Founder der Envion AG die von Seiten der Geschäftsführung der Envion AG angeforderte Prüfungsunterlagen nicht an die BDO herausgegeben wurden.
Die Envion AG hätte daher bereits Rechtsanwälte mit der Durchsetzung dieser Forderungen gegenüber den Foundern beauftragt.
Zwischenzeitlich sei auch eine Klage gegen die Founder der Envion AG eingereicht worden, um die Herausgabe der angeforderten Unterlagen gerichtlich zu erzwingen.
Der Vorstand der Envion AG versichert gegenüber den Anlegern des ICO, dass die im Rahmen des ICO vereinnahmten Vermögenswerte mit Ausnahme eines Betrags in Höhe von 12.284,00 Ether und 525 Bitcon, die nach Aussage des Vorstands der Envion AG noch bei den Foundern liegen und von diesen zurückgefordert werden, sicher und vollständig bei der Envion AG vorliegen.
Die im Whitepaper vorgesehenen Mining-Investitionen könnten allerdings, anders als vorgesehen, erst dann weiter vorangetrieben werden, wenn das Audit Verfahren abgeschlossen ist.
Wie bereits in der Presse berichtet, wurden von Seiten des Vorstands der Envion AG, Matthias Woestmann IT-Forensiker der Blockchain Intelligence Group (BIG) beauftragt, die Vorgänge rund um die 40 Mio. mehrproduzierten Token zu untersuchen. Nach Aussage des Vorstands der Envion AG, wurden die Vorwürfe nunmehr auch technisch bestätigt.
Ende Februar 2018 erhielt der Vorstand der Envion AG Kenntnis davon, dass zusätzlich zu den im Whitepaper prospektierten 100 Mio. EVN Token rund 40 Mio. weitere, „illegale“ Token erzeugt wurden, ohne die Anleger und Investoren darüber zu informieren.
Davon sind offenbar mehr als 20 Mio. Token an entsprechenden Kryptobörsen (Crypto-Exchanges) verkauft und damit versilbert worden. Anleger erklärten nun gegenüber der Kanzlei CLLB, dass sie die EVN nicht erworben hätten, hätten sie gewusst, dass „hinter ihrem Rücken“ weitere 40 Mio. Token produziert werden, die den Kurswert der EVN Token verwässern.
Nun liegt eine aktuelle und umfangreiche technische Analyse des ICO durch die Experten der kanadischen BIG vor. Die Vorwürfe der Anleger wurden durch die BIG bestätigt.
In den letzten Tagen und Wochen meldete sich eine Vielzahl betroffener Investoren des Envion Skandals bei der in München und Berlin ansässigen Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, um Schadenersatzansprüche gegen die Envion AG und die hier verantwortlichen Personen prüfen zu lassen.
Da die Vorwürfe der prospektwidrigen Mehrproduktion von EVN Token von Seiten der Geschäftsführung der Envion AG öffentlich zugestanden wurden, ist für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nicht nachvollziehbar, warum das Unternehmen auf anwaltliche Schreiben ihrer Investoren nicht reagiert, erläutert Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB.
CLLB hat sich daher im Namen einiger von ihr vertretener Investoren mit Schreiben vom Dienstag, den 19.06.2018, nochmal direkt an den Vorstand der Envion AG, Herrn Matthias Wöstmann gewandt, diesmal unter seiner Privatadresse in Berlin.
Investoren bei Envion sollten daher prüfen, ob ihnen ggf. ebenfalls Schadenersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist darüber hinaus für sämtliche Hinweise und Unterlagen dankbar, die zur weiteren Aufklärung verwendet werden können.