Allianz-Lebensversicherungen mit unwirkamen Klauseln

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Urteil gefĂ€llt, das viele Inhaber von Allianz-Lebens und Rentenversicherungen Hoffnung auf höhere Auszahlungen bei vorzeitigem Vertragsende gibt. Vertragsklauseln der Allianz zum RĂŒckkaufswert bei Lebens- und Rentenversicherungen sind demnach unwirksam. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Urteil aus 2011 ist bereits rechtskrĂ€ftig, nachdem die Versicherungsgesellschaft ihre Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht im Dezember 2012 zurĂŒckgezogen hatte.

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Das Problem ist bekannt: Wer in Lebensversicherungen einzahlt und die ersten Gewinnmitteilungen erhĂ€lt, der staunt nicht schlecht: Das Geld wird weniger. GrundsĂ€tzlich ist das Abrechnen von Provisionen und GebĂŒhren gleich zu Anfang nicht das Problem. Ärgerlich wird es aber, wenn Sparer aussteigen wollen, aber die Provison schon fĂŒr die komplette Laufzeit bezahlt haben. Es konnte sogar bei einem frĂŒhen Ausstieg bedeuten, dass das eingezahlte Geld komplett verrechnet wird und verloren ist

Rechtsanwalt CĂ€sar-Preller, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: „Das OLG Stuttgart hat Vertragsklauseln der Allianz Lebensversicherungs-AG fĂŒr unwirksam erklĂ€rt. Allianz-Kunden die zwischen 1. Juli 2001 und Ende 2007 VertrĂ€ge abgeschlossen haben, steht nach der Entscheidung und dem Verzicht der Allianz auf weitere Rechtsmittel höhere RĂŒckkaufswerte bzw. höhere beitragsfreie Versicherungssummen zu. Außerdem muss ein Stornoabzug erstattet werden.“

Die Hamburger Verbraucherzentrale hatte bereits erfolgreich vor dem BGH gegen den Versicherer „Deutscher Ring“ und „Generali“ geklagt. CĂ€sar-Preller: „Die Entscheidung bedeutet aber auch darĂŒber hinaus, dass Klauseln dieser Art grundsĂ€tzlich unzulĂ€ssig sind, auch bei Policen der nicht verklagten Versicherer. Wir empfehlen Lebensversicherungskunden, ihre neuen AnsprĂŒche prĂŒfen und RĂŒckkaufswerte neu berechnen zu lassen.“ Und weiter: „Zahlt die Versicherung nicht freiwillig, sollten Sie die Rechtslage von einem Experten prĂŒfen lassen.“

Autor:
Joachim CĂ€sar-Preller
Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitaömarktrecht, Wiesbaden
www.caesar-preller.de

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