Abmeldung von der VW Musterklage – Vorteile der Einzelklage nutzen

Mehr als 400.000 geschĂ€digte AutokĂ€ufer haben sich der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen. Das Musterverfahren wird am 30. September 2019 am OLG Braunschweig eröffnet. Bis dahin können sich die Verbraucher von der Musterklage auch wieder abmelden und ihre SchadensersatzansprĂŒche individuell verfolgen. Danach ist das nicht mehr möglich.

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„ZunĂ€chst haben die Verbraucher mit ihrer Anmeldung zur Musterklage alles richtig gemacht. Die VerjĂ€hrung ihrer SchadensersatzansprĂŒche wurde dadurch gehemmt und sie sind kein Prozesskostenrisiko eingegangen. Doch fast ein Jahr spĂ€ter hat sich die Situation geĂ€ndert. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Köln, Koblenz und Karlsruhe haben inzwischen entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Die Chancen, AnsprĂŒche gegen VW durchzusetzen, stehen besser denn je. Im Wege der Einzelklage lassen sie sich besser durchsetzen als in der Musterklage“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

Die Musterklage weist im Vergleich zur Einzelklage schwerwiegende Nachteile auf. Allgemein wird davon ausgegangen, dass es vor 2023 zu keiner rechtskrĂ€ftigen Entscheidung kommen wird. Sollte dann entschieden werden, dass VW schadensersatzpflichtig ist – was keineswegs sicher ist – mĂŒssen die persönlichen SchadensersatzansprĂŒche noch individuell geltend gemacht werden und weitere Zeit vergeht. „Es dauert also nicht nur lange bis die geschĂ€digten AutokĂ€ufer zu ihrem Geld kommen, es könnte auch sein, dass von ihrem Schadensersatzanspruch dann nicht mehr viel ĂŒbrig ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Grund dafĂŒr ist der sog. Nutzungsersatz. Zwar sprechen viele Gerichte den Verbrauchern Schadensersatz zu, allerdings gewĂ€hren sie VW auch hĂ€ufig den Abzug einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer. Heißt: Solange das Musterverfahren lĂ€uft, kann jeder gefahrene Kilometer mit dem betroffenen Fahrzeug den Verbraucher bares Geld kosten. „Der Gewinner ist dann die Volkswagen AG, die immer weniger zahlen muss“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Gisevius.

Dieses Risiko gehen die Verbraucher bei einer Einzelklage nicht ein. Hier liegt die Verfahrensdauer durchschnittlich bei etwa 9 bis 12 Monaten.

Ein weiterer Nachteil dĂŒrfte sein, dass die Musterfeststellungsklage ausgerechnet am OLG Braunschweig verhandelt wird. WĂ€hrend quer durch die Republik Gerichte im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher entscheiden, ist das am Gerichtsstandort Braunschweig nicht der Fall. Das OLG Braunschweig hat bereits eine Klage abgewiesen und Anfang Juli erst deutlich gemacht, dass es einige Feststellungsziele der Musterklage fĂŒr zu weit gefasst hĂ€lt und diese daher unzulĂ€ssig sein könnten. „Es stellt sich die Frage, was am Ende von der Musterklage ĂŒbrig bleibt“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Vor diesem Hintergrund sollten die geschĂ€digten AutokĂ€ufer noch einmal ĂŒberprĂŒfen, ob die Musterklage fĂŒr sie tatsĂ€chlich der richtige Weg ist oder ob sie sich noch rechtzeitig bis zum 30. September wieder abmelden und sich fĂŒr eine Einzelklage entscheiden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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