Uns erreichen wirklich unzählige Anfragen, was zu tun ist, wenn man von einem Abmahnanwalt angeschrieben worden ist und für Dinge zahlen soll, die man nicht gemacht hat, oder die man so nicht gewollt hat. Die meisten Mails beziehen sich aktuell auf Abmahnungen der Kanzlei Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel. Man sollte diese Abmahnungen unbedingt professionell bearbeiten, denn sonst kann es wirklich teuer werden. Die Rechtsprechung ist da eindeutig. Ein „Aussitzen“ kommt nicht in Frage! Kanzleien wie die des Rechtsanwaltes Lutz Schröder handeln nicht in Abzockermanier, sondern auf Basis geltenden Rechts, das man nicht einfach wegen eines „Bauchgefühls“ ignorieren kann,
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In der Schnellbearbeitung dieser Mails fällt auf, dass die Urheberschutzverletzung von den Opfern meist gar nicht diskutiert, also ausgeblendet wird. Dazu unser Tipp: Setzen Sie sich erst einmal damit auseinander, ob überhaupt eine Urheberschutzverletzung vorliegt. Wenn ja und wenn sie nicht bestritten werden kann, sollten Sie unbedingt den Rat eines erfahrenen Anwalts oder der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen, um evtl. die Kosten nicht explodieren zu lassen oder vielleicht sogar einen Vergleich erzielen zu können. Wichtig ist, die gesetzten Fristen und Termine einzuhalten.
Haben Sie die Urheberschutzverletzung definitiv NICHT begangen, so sollte ein Widerspruch per Mail oder Brief innerhalb der Frist reichen. Aber auch hier lauern Fallstricke, die ein juristischer Laie so gar nicht beurteilen kann.
Wenn Sie das angesprochene und geschützte Handybild in ebay aber wirklich benutzt haben, dann ist das Risiko sehr hoch, dass der Titel einklagbar wird, und dann wird es richtig teuer!
Wir empfehlen die Anwälte unserer Anwaltsliste oder www.abmahnhilfe24.de für Problemlösungen rund um Abmahnungen der Kanzlei Lutz Schröder und anderer nach Urheberschutzverletzungen