Abgasskandal VW Tiguan – LG Bonn spricht Schadensersatz zu – 10 O 254/18

Erfolg im Abgasskandal fĂŒr den KĂ€ufer eines gebrauchten VW Tiguan: VW muss das Fahrzeug zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten. Zudem sprach das Landgericht Bonn dem KlĂ€ger mit Urteil vom 28. Januar 2019 auch den Anspruch auf Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises zu (Az.: 10 O 254/18).

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten RechtsanwÀlten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Der KlĂ€ger hatte den VW Tiguan 2,0 Liter TDI im Mai 2015 gebraucht gekauft. Wenige Monate spĂ€ter flog der Abgasskandal auf, von dem auch der Tiguan betroffen war. Der KlĂ€ger ließ das Software-Update zwar aufspielen, verlangte aber dennoch die RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags. „HĂ€tte mein Mandant von den Abgasmanipulationen gewusst, hĂ€tte er den VW Tiguan erst gar nicht erworben, zumal ohne das Software-Update der Verlust der Zulassung fĂŒr das Fahrzeug drohte. VW hat Fahrzeuge mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Kunden dadurch vorsĂ€tzlich sittenwidrig getĂ€uscht. Damit hat VW sich schadensersatzpflichtig gemacht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der die RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags durchgesetzt hat.

Das Landgericht Bonn gab der Klage statt. Die Software in der Motorsteuerung habe nur dazu gedient, die Vorschriften zum Emissionsausstoß zu umgehen. Damit mĂŒsse kein KĂ€ufer rechnen. Zudem sei das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen auch mangelhaft. Der KlĂ€ger habe den Kaufvertrag nur abgeschlossen, weil er ĂŒber die Abgaswerte getĂ€uscht wurde. Die Abgasmanipulationen zielten nicht nur auf die Umgehung von Umweltvorschriften ab, sondern sollten die Kunden auch zum Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs bewegen. Dadurch seien die Kunden vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt worden, so das LG Bonn.

VW muss das Fahrzeug zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten. „Bei der Berechnung des Nutzungsersatzes hat das Gericht eine zu erwartende Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern zu Grunde gelegt, wĂ€hrend VW nur von 200.000 bis 250.000 Kilometern ausgeht. Das wies das Gericht jedoch mit dem Hinweis zurĂŒck, dass VW nicht ernsthaft und im Gegensatz zum sonstigen Vorbringen eine mindere QualitĂ€t der eigenen Motoren behaupten möchte“, so Dr. Hartung.

Ein weiterer interessanter Aspekt des Urteils. Das LG Bonn hat dem KlĂ€ger einen Anspruch auf Verzinsung seit dem Kauf des Fahrzeugs und nicht erst seit Klageerhebung zugesprochen. „Unterm Strich erhĂ€lt der KlĂ€ger dadurch mehr Geld zurĂŒck“, sagt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Immer mehr Gerichte entscheiden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Die Forderungen können in den meisten FÀllen noch geltend gemacht werden.

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darĂŒber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.