Das Landgericht Potsdam hat einem KĂ€ufer eines Skoda Octavia 1.6 TDI mit Urteil vom 29. Mai 2019 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 6 O 76/19). VW muss das Fahrzeug zurĂŒcknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten. Ein Nutzungsersatz fĂŒr die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.
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In dem Skoda Octavia des KlĂ€ger war der Motor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren. Dadurch sei der KlĂ€ger sittenwidrig und zumindest bedingt vorsĂ€tzlich geschĂ€digt worden. VW habe aus bloĂem Gewinnstreben die SchĂ€digung der KĂ€ufer billigend in Kauf genommen. Daher habe der KlĂ€ger Anspruch auf Schadensersatz. Der Schaden sei durch den Abschluss des Kaufvertrags entstanden, den der KlĂ€ger bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht geschlossen hĂ€tte, so das LG Potsdam.
Der KlĂ€ger habe einen Anspruch, sich aus dieser ungewollten Verpflichtung wieder befreien zu können. Daher sei es unerheblich, ob und inwieweit ein Software-Update den Mangel an dem Skoda Octavia beseitigen konnte. Der KlĂ€ger habe Anspruch auf RĂŒckzahlung des Kaufpreises gegen die Herausgabe des Fahrzeugs. Einen Nutzungsersatz fĂŒr die gefahrenen Kilometer mĂŒsse er sich nicht anrechnen lassen. Denn dadurch wĂŒrde der ungewollte Kaufvertrag faktisch in einen Mietvertrag umgewandelt und VW unbillig entlastet, begrĂŒndete das Gericht seine Entscheidung.
âDass bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal gute Erfolgsaussichten bestehen, ist nicht neu. Inzwischen entscheiden aber auch immer mehr Gerichte, dass VW keinen Anspruch auf einen Nutzugsersatz fĂŒr die gefahrenen Kilometer hatâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Ăhnlich wie das LG Potsdam haben z.B. auch schon die Landgerichte Augsburg, Halle oder Gera entschieden. Wichtig ist auch die Rechtsprechung des OLG Karlsruhe, das gleich in drei FĂ€llen entschieden hat, dass durch den Abgasskandal geschĂ€digte KĂ€ufer Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs haben und keinen Nutzungsersatz zahlen mĂŒssen.
Nach wie vor entscheiden die Gerichte unterschiedlich, ob sich die geschĂ€digten KĂ€ufer einen Nutzungsersatz zurechnen lassen mĂŒssen. In den meisten FĂ€llen lohnt es sich aber ohnehin SchadensersatzansprĂŒche geltend zu machen.
AnsprĂŒche gegen VW können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. âWer sich bereits der Musterklage gegen VW angeschlossen hat, kann sich bis Ende September wieder abmelden und seine AnsprĂŒche in einer Einzelklage verfolgen. Die Einzelklage ist in der Regel erfolgversprechender und fĂŒhrt deutlich schneller zum Zielâ, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.