Abgasskandal LG Kiel – Kaufpreis plus Zinsen zurück, keine Nutzungsentschädigung

Kaufpreis plus 4 Prozent Zinsen zurück und kein Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer – das Landgericht Kiel hat im Abgasskandal mit Urteil vom 9. Oktober 2019 erneut konsequent verbraucherfreundlich entschieden (Az.: 11 O 153/18).

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Nach dem Ärger über die Abgasmanipulationen hat der Käufer eines Skoda Yeti vor dem Landgericht Kiel einen vollen Erfolg erzielt. Er kann seinen vom Abgasskandal betroffenen Skoda Diesel zurückgeben und erhält den vollen Kaufpreis plus 4 Prozent Zinsen zurück. Eine Nutzungsentschädigung darf VW nicht abziehen. Dadurch erhält der Kläger sogar mehr Geld zurück als er für seine Skoda überhaupt bezahlt hat.

„Das Landgericht Kiel hat seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandals konsequent fortgesetzt. Erst am 1. Oktober hatte es entschieden, dass VW einen vom Abgasskandal betroffenen Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung erstatten muss. Die Rechtsprechung zeigt, dass es sich lohnt, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2013 einen Skoda Yeti 2.0 gekauft. Wie sich später zeigte, war auch dieses Modell vom Abgasskandal betroffen. Der Kläger ließ zwar noch das Software-Update aufspielen, um nicht den Verlust der Betriebserlaubnis zu riskieren, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend.

Wie zahlreiche andere Gerichte sah das LG Kiel VW aufgrund der Abgasmanipulationen in der Schadensersatzpflicht. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Heißt: Er kann seinen Skoda zurückgeben und erhält den vollen Kaufpreis zurück.

VW habe zudem keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung, denn dadurch würde Volkswagen nur unbillig entlastet. Außerdem entschied das LG Kiel, dass der Kläger bereits ab Zahlung des Kaufpreises einen Anspruch auf Zinsen habe und nicht erst ab Rechtshängigkeit. „Das kann schnell einen Unterschied von mehreren tausend Euro ausmachen“, so Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Die Frage des Nutzungsersatzes steht bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal immer mehr im Mittelpunkt. Außer dem LG Kiel haben beispielsweise auch schon die Landgerichte Augsburg, Halle, Gera, Potsdam oder Essen entschieden, dass VW keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz hat.

Schadensersatzansprüche im Abgasskandal können gegen VW in der Regel noch bis zum 31.12.2019 geltend gemacht werden.

Mehr Informationen zu Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal

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