Abgasskandal – Landgericht Stuttgart sieht VW in der Haftung

Gerichte quer durch die Republik haben bei Schadensersatzklagen im VW-Abgasskandal schon zu Gunsten der geschÀdigten KÀufer entschieden. Auch das Landgericht Stuttgart reiht sich hier mit seiner verbraucherfreundlichen Rechtsprechung ein.

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Ein typisches Beispiel fĂŒr die Rechtsprechung des LG Stuttgart dĂŒrfte ein Urteil vom 16. November 2017 sein (Az.: 19 O 34/17). Hier stellte das Gericht fest, dass ein Autohersteller wegen vorsĂ€tzlicher sittenwidriger SchĂ€digung haftet, wenn er ein Fahrzeug in den Verkehr bringt, dass die notwendige Typengenehmigung nur durch eine TĂ€uschung erschlichen hat und die Gefahr des Widerrufs der Genehmigung besteht. Dabei hafte der Hersteller auch gegenĂŒber GebrauchtwagenkĂ€ufern.

Konkret hatte in dem Fall eine Frau auf Schadensersatz geklagt, die einen gebrauchten VW Polo mit dem vom Abgasskandal betroffenen Motor EA 189 gekauft hatte. Das LG Stuttgart gab der Klage ĂŒberwiegend statt. Durch die Verwendung des Manipulationssoftware habe Volkswagen die KĂ€uferin vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt. Daher habe die KlĂ€gerin einen Anspruch auf Schadensersatz. Das Fahrzeug habe zwar ĂŒber eine Typengenehmigung verfĂŒgt, allerdings hĂ€tte die Zulassung aufgrund der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung nicht erteilt werden dĂŒrfen. Dadurch bestand die Gefahr, dass die Zulassung jederzeit hĂ€tte widerrufen werden können. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die KlĂ€gerin das Auto nicht gekauft hĂ€tte, wenn sie von den Abgasmanipulationen gewusst hĂ€tte. Daher habe sie einen Anspruch auf RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags.

Auch wenn VW die Möglichkeit hat, gegen das Urteil Berufung einzulegen, finden die Berufungsverfahren hĂ€ufig erst gar nicht statt, da sich die Parteien zuvor auf einen Vergleich einigen. „Dahinter dĂŒrfte die BefĂŒrchtung von VW stehen, dass auch ein Oberlandesgericht verbraucherfreundlich entscheiden wĂŒrde. Solche Urteile mit Signalwirkung sollen offenbar verhindert werden“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte, aus Stuttgart.

Am Landgericht Stuttgart hat sich offenbar ohnehin die Auffassung durchgesetzt, dass die Verbraucher im Abgasskandal Anspruch auf Schadensersatz haben. „Bei einer Verhandlung am 7. September 2018 wies der Richter in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die Mehrheit der Kammern des Landgerichts Stuttgart VW wegen sittenwidriger SchĂ€digung verurteilt und berief sich dabei auf das Urteil vom 16.11.2017“, so Rechtsanwalt Hitzler. In einer anderen Verhandlung empfahl der Richter den Parteien sofort einen Vergleich zu schließen und damit nicht bis zum Berufungsverfahren vor dem OLG Stuttgart zu warten.

„Insgesamt zeigt sich, dass Schadensersatzklagen im Abgasskandal gegen VW gute Erfolgsaussichten haben. Das gilt besonders auch fĂŒr Klagen, die am Landgericht Stuttgart verhandelt werden. GeschĂ€digte KĂ€ufer, die ihr abgasmanipuliertes Fahrzeug im Großraum Stuttgart erworben haben, haben daher beste Chancen, ihre AnsprĂŒche gegen VW durchsetzen zu können“, betont Rechtsanwalt Hitzler.

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Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

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