Volkswagen muss einen vom Abgasskandal betroffenen VW Golf zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 29. März 2019 entschieden.
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Die Klägerin hatte in dem zu Grunde liegenden Fall im August 2013 einen VW Golf Cabrio als Neuwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, bei dem, wie sich im Herbst 2015 herausstellte, die Abgaswerte manipuliert wurden.
Die Klägerin verlangte nun die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Sie legte u.a. dar, dass sie das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Das Landgericht Heilbronn gab der Klage weitgehend statt. Durch die Abgasmanipulationen habe Volkswagen die Klägerin in sittenwidriger Weise zumindest bedingt vorsätzlich geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, so das Gericht.
Es liege auf der Hand, dass sie Klägerin den VW Golf nicht gekauft hätte, wenn sie von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Sie sei zum Abschluss eines Kaufvertrags gebracht worden, den sie sonst nicht geschlossen hätte. Dabei komme es weder darauf an, ob das Fahrzeug einen Wertverlust erlitten habe noch darauf, ob dieser durch ein nachträgliches Software-Update behoben wurde. Entscheidend sei vielmehr die Frage, ob die Klägerin das Fahrzeug auch gekauft hätte, wenn sie gewusst hätte, dass die EG-Typengenehmigung nur durch die Abgasmanipulationen erreicht wurde und ggf. der Verlust der Zulassung droht. Diese Frage sei zu verneinen, da kein vernünftiger Käufer sich auf die Unsicherheit des möglichen Widerrufs der Typengenehmigung einlassen und ein solches Fahrzeug erwerben würde, führte das LG Heilbronn aus.
Volkswagen habe die Abgasmanipulationen verschwiegen und dadurch auch die Klägerin zum Abschluss des Kaufvertrags gebracht. Der Schaden sei dabei beim Abschluss des Kaufvertrags entstanden. VW habe aus Gewinnstreben die Abgaswerte in einer Vielzahl von Fällen bei einer ganzen Motorserie manipuliert und sich damit sittenwidrig verhalten. Zudem habe Volkswagen auch vorsätzlich gehandelt. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. VW muss den Golf zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer erstatten.
„Das Landgericht Heilbronn ist unserer Argumentation weitgehend gefolgt und sieht VW durch die Abgasmanipulationen klar in der Schadensersatzpflicht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der die Rückabwicklung des Kaufvertrags für seine Mandantin durchgesetzt hat. „So wie das LG Heilbronn haben auch schon zahlreiche andere Gerichte entschieden. Die Rechtsprechung zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW im Abgasskandal durchzusetzen. Die Ansprüche sind in der Regel noch nicht verjährt und können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.