Abgasskandal Fiat Wohnmobile – EuGH-Urteil verbessert Chancen auf Schadenersatz – C-693/18

Abschalteinrichtungen sind grundsĂ€tzlich unzulĂ€ssig. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie den Motor vor unmittelbaren SchĂ€den, die zu einer Gefahr wĂ€hrend der Fahrt fĂŒhren, schĂŒtzen. Das hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden (Az. C-693/18).

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„Mit diesem Urteil hat der EuGH eine neue Dynamik in den Abgasskandal gebracht. SchadenersatzansprĂŒche wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung lassen sich nun noch besser durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

AnsprĂŒche gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA)

Das gilt fĂŒr AnsprĂŒche gegen Hersteller wie VW oder Mercedes, aber auch fĂŒr AnsprĂŒche gegen Fiat. Denn der Abgasskandal hat inzwischen auch Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und damit auch Wohnmobile erreicht, die den Fiat Ducato als Basis haben.

Die EuropĂ€ische Kommission hat im Zusammenhang mit dem Einhalten von Emissions-Grenzwerten schon im Mai 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eröffnet. Dabei wirft die EU-Kommission Italien vor, dass es seine Verpflichtungen im Rahmen der EU-Typengenehmigungsvorschriften fĂŒr Kraftfahrzeuge im Fall von Fiat Chrysler Automobiles nicht eingehalten hat. „Vereinfacht gesagt geht es auch hier um die Frage, ob der FCA-Konzern unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen bei seinen Fahrzeugen eingesetzt hat“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Gisevius.

Zur KlĂ€rung diese Frage hat auch die EU-Kommission den Ausgang der Verfahrens am EuGH abgewartet. „Die Kommission kann im Grunde genommen nur zu dem Schluss kommen, dass auch Fiat unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen eingesetzt hat. Zumal die Luxemburger erklĂ€rt haben, dass Abschalteinrichtungen auch unzulĂ€ssig sind, wenn sie den Motor vor Verschleiß schĂŒtzen. Danach sind auch die bei Dieselfahrzeugen vielfach verwendeten Thermofenster unzulĂ€ssig“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Hinweise auf unzulÀssige Abschalteinrichtungen bei Fiat

Die Hinweise, dass auch bei Fiat unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen, haben sich zuletzt immer weiter verdichtet. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im Juli 2020 BĂŒrorĂ€ume von FCA in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen lassen. Es geht um Betrugsverdacht im Zusammenhang mit illegalen Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco.

Nach Angaben der Polizei Frankfurt können Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2019 mit folgende Motoren betroffen sein:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet
  • 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

Diese Motoren mit der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 wurden bei einer Reihe von Modellen vom Kleinwagen bis zum Transporter oder Wohnmobil eingesetzt.

Wohnmobile halten Grenzwerte nicht ein

In den Fokus geraten auch zunehmend Wohnmobile verschiedener Hersteller, die den Fiat Ducato als Basis haben. Messungen der Deutschen Umwelthilfe bei einem Fiat Ducato 150 Multijet, Pilote G700G, mit Erstzulassung 2016 und einen Fiat Ducato 150 Multijet, Dethleffs T7150, Erstzulassung 2015, beide mit der Abgasnorm Euro 5, zeigten, dass die Grenzwerte fĂŒr den Stickoxid-Ausstoß deutlich ĂŒberschritten wurden. Die DUH kam dabei zu dem Schluss, dass sich die hohen Abgaswerte nur durch Abschalteinrichtungen erklĂ€ren lassen.

„Abschalteinrichtungen sind illegal und der BGH hat bereits festgestellt, dass geschĂ€digte KĂ€ufer Anspruch auf Ersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. Innerhalb der GewĂ€hrleistungsfrist können AnsprĂŒche  gegen den HĂ€ndler geltend gemacht werden. Ebenso sind SchadenersatzansprĂŒche direkt gegen den Hersteller möglich. Erste Klagen sind im Fiat-Abgasskandal bereits anhĂ€ngig.

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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