Immer mehr Gerichte sprechen den geschädigten Verbrauchern im Abgasskandal Schadensersatz zu. Dabei gerät die Frage, ob VW oder andere Hersteller für die Nutzung des Fahrzeugs einen Nutzungsersatz anrechnen dürfen, verstärkt in den Blickpunkt. Mit diesem Aspekt wird sich auch der Europäische Gerichtshof beschäftigen müssen. Das Landgericht Erfurt und auch das Landgericht Stuttgart haben dem EuGH entsprechende Fragen vorgelegt.
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Bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal hat sich eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung durchgesetzt. Zahlreiche Gerichte entscheiden, dass die Verbraucher durch unzulässige Abschalteinrichtungen sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadensersatz haben. Allerdings haben die Gerichte dem Autohersteller in der Regel auch den Anspruch auf einen Nutzungsersatz zugesprochen. Nun weichen immer mehr Gerichte von dieser Auffassung ab.
Die Landgerichte Augsburg, Halle oder Gera haben beispielsweise schon entschieden, dass VW keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat, da der Autohersteller dadurch unbillig entlastet würde. Ins Gewicht fallen auch die jüngsten Urteile des OLG Karlsruhe, das die Händler zur Lieferung eines Neuwagens aus der aktuellen Produktion ohne Abzug eines Nutzungsersatzes erklärt hat.
„Es zeigt sich zwar eine erfreuliche Entwicklung, dass die Gerichte den Autoherstellern den Anspruch auf einen Nutzungsersatz absprechen. Einheitlich ist diese Rechtsprechung jedoch nicht. Für die Verbraucher ist die Frage von großer Bedeutung. Ohne Abzug eines Nutzungsersatzes haben sie das Fahrzeug praktisch kostenlos genutzt. Für Klarheit soll nun der EuGH sorgen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Das Landgericht Stuttgart möchte vom EuGH zudem wissen, ob die Verwendung der sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung zulässig ist. Das LG Stuttgart hat diese Thermofenster bereits als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und Mercedes deshalb in drei Fällen zum Schadensersatz verurteilt. Daimler hält die Thermofenster allerdings für legal. Sollte der EuGH die Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung einstufen, wären davon zahlreiche Modelle von Mercedes betroffen.
„Verbraucherfreundliche Entscheidungen des EuGH können für die Autohersteller richtig teuer werden. Das gilt für VW, Porsche und Audi genauso wie für Mercedes. Die Chancen Schadensersatzansprüche auch ohne die Anrechnung von Nutzungsersatz durchzusetzen, stehen ohnehin schon gut. Vor diesem Hintergrund dürften sie weiter steigen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.