Ein SachverstĂ€ndigengutachten soll Klarheit darĂŒber bringen, ob VW auch bei dem Dieselmotor des Typs EA 288 eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verwendet hat. Das hat das Landgericht Wuppertal mit Beweisbeschluss vom 15. MĂ€rz 2019 entschieden (Az.: 2 O 273/18).
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Der Dieselmotor des Typs EA 288 ist das Nachfolgemodell des Motortyps EA 189, der durch den Dieselskandal bekannt wurde. In diesem Modell hatte VW eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verwendet, was zum RĂŒckruf von Millionen Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat gefĂŒhrt hatte. Beim Nachfolgemodell EA 288 werde keine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verwendet, hat VW stets betont.
Dennoch gab es immer wieder Vermutungen, dass auch bei dem Nachfolgemotor Abgaswerte manipuliert wurden. So hat beispielsweise der SWR unter Berufung auf interne VW-Unterlagen berichtet, dass auch beim EA 288 möglicherweise eine unzulÀssige Abschalteinrichtung verwendet wird. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zusammenhang mit dem EA 288 und lieà im Dezember 2019 die VW-GeschÀftsrÀume in Wolfsburg durchsuchen.
Neben anderen Gerichten hat auch das LG Wuppertal bereits im MĂ€rz 2019 einen Beweisbeschluss zu einer möglichen Abschalteirichtung beim Dieselmotor EA 288 erhoben. Ein SachverstĂ€ndiger soll klĂ€ren, ob in dem Motor eine Software verbaut ist, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im PrĂŒfmodus befindet und die AbgasrĂŒckfĂŒhrung dann anders regelt als im realen StraĂenverkehr. Zudem soll er feststellen, ob dadurch die Grenzwerte fĂŒr den Stickoxid-AusstoĂ auf dem PrĂŒfstand zwar eingehalten, im normalen StraĂenverkehr aber verfehlt werden. DarĂŒber hinaus soll geprĂŒft werden, ob die Abgasreinigung ab einer bestimmten Drehzahl abgeschaltet wird und es dadurch zu einem erhöhten Stickoxid-AusstoĂ kommt.
âDie Anzeichen, dass auch beim Motor EA 288 eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verwendet wird, haben sich vermehrt. FĂŒr die betroffenen AutokĂ€ufer bedeutet dies, dass so wie bei Fahrzeugen mit dem VorgĂ€ngermotor EA 189 SchadensersatzansprĂŒche geltend gemacht werden könnenâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.