Abgasskandal EA 288 – LG Offenburg spricht Schadenersatz bei VW Sharan zu – Az.: 3 O 39/20

VW muss im Abgasskandal einen VW Sharan zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten. Das hat das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 29. Juli 2020 entschieden (Az.: 3 O 39/20).

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Dass VW im Abgasskandal schadenersatzpflichtig ist, hat der Bundesgerichtshof bereits im Mai festgestellt. Dabei ging es jedoch um Fahrzeuge mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor EA 189. Der VW Sharan des KlĂ€gers in dem Fall vor dem LG Offenburg war allerdings schon mit dem Nachfolgemotor EA 288 ausgestattet.  „Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass auch in diesem Motor eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verwendet wird und der KlĂ€ger daher Anspruch auf Schadenersatz hat. Auch bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda hĂ€ufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

Das LG Offenburg entschied, dass der VW Sharan, den der KlĂ€ger 2017 als Gebrauchtwagen gekauft hatte, mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Eine Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im PrĂŒfmodus befindet. Dann werde der Emissionsausstoß reduziert, wĂ€hrend er im realen Straßenverkehr wieder steigt. Dem KlĂ€ger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das Gericht.

In einem vergleichbaren Fall hatte das LG Offenburg mit Urteil vom 23. Juni 2020 auch dem KĂ€ufer eines Audi A3 mit dem Motor EA 288 Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung zugesprochen (Az.: 3 O 38/18). Durch die unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug mangelhaft und darĂŒber hinaus bestehe auch das Risiko, dass die Behörden das Fahrzeug aufgrund der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung stilllegen, so das LG Offenburg.

Neben dem LG Offenburg hat eine Reihe verschiedener Landgerichte den KlĂ€gern bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 Schadenersatz zugesprochen. Rechtsanwalt Gisevius hat an den Landgerichten MĂŒnchen und Heilbronn Schadenersatz fĂŒr KĂ€ufer eines VW „Bulli“ T6 mit dem EA 288 durchgesetzt. Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de

„Die Chancen auf Schadenersatz beim Fahrzeugen mit dem EA 288 steigen. Dazu trĂ€gt auch bei, dass die EuGH-GeneralanwĂ€ltin Eleanor Sharpston Ende April erklĂ€rt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich fĂŒr unzulĂ€ssig hĂ€lt und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulĂ€ssig sind“,  so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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