Abgasskandal – „Ausreden“ helfen VW nicht – OLG Koblenz 10 U 731/19

Das OLG Koblenz hat VW im Abgasskandal mit Urteil vom 20.11.2019 zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 10 U 731/19). „Dass VW im Dieselskandal Schadensersatz zahlen muss, ist schon fast die Regel. Bemerkenswert ist in diesem Fall eher, dass VW sich mit Hinweis auch die zu erwartende hohe Anzahl von Schadensersatzforderungen aus der AffĂ€re ziehen wollte. Dieser Argumentation erteilte das OLG Koblenz eine klare Absage“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

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In dem vorliegenden Fall hatte die KlĂ€gerin im Mai 2012 einen VW Caddy mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 gekauft. Als sich herausstellte, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, ließ die KlĂ€gerin das Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch SchadensersatzansprĂŒche geltend.

Das OLG Koblenz gab der Klage weitgehend statt. VW habe Fahrzeuge mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die KĂ€uferin dadurch vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt. Gegen RĂŒckgabe des Fahrzeugs könne die KlĂ€gerin daher die Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung verlangen.

VW versuchte natĂŒrlich die SchadensersatzansprĂŒche abzuwehren. Dabei argumentierte der Autobauer sogar damit, dass eine Haftung ausscheide, weil die Gefahr einer sehr großen Ansammlung von SchadensersatzansprĂŒchen bestehe, wenn das Gericht VW aufgrund vorsĂ€tzlicher sittenwidriger SchĂ€digung verurteile.

Darauf ließ sich das OLG Koblenz jedoch nicht ein und erteilte dieser Argumentation eine klare Absage. „Die Höhe des drohenden Schadens bestimmt sich im vorliegenden Fall aus der großen Anzahl der getĂ€uschten Kunden. Nach der Argumentation der Beklagten wĂŒrde der SchĂ€diger je eher entlastet, je grĂ¶ĂŸer die Anzahl der GeschĂ€digten ist und je grĂ¶ĂŸer der Schaden ist, den er verursacht hat“, fĂŒhrte das OLG aus. Zudem sei auch nicht zu erkennen, dass eine exorbitante Kumulation von Schadensersatzforderungen drohe. Denn die Zahl der klagenden Verbraucher liege deutlich unter der Zahl der GeschĂ€digten.

„Erst werden Kunden durch die Verwendung unzulĂ€ssiger Abschalteinrichtungen millionenfach getĂ€uscht und dann versucht VW sich aufgrund der großen Zahl der GeschĂ€digten auch noch aus der Verantwortung zu stehlen. Dieses Spiel hat das Gericht richtigerweise nicht mitgemacht“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Der Abgasskandal betrifft lĂ€ngst nicht mehr nur Fahrzeuge aus dem VW-Konzern mit dem Motor EA 189. Auch die grĂ¶ĂŸeren Motoren des Typs 897 und 898 sind betroffen. Auch der Nachfolgemotor des EA 189, der EA 288 ist inzwischen in den Fokus der Ermittlungen geraten. Dr. Hartung: „Auch hier können SchadensersatzansprĂŒche geltend gemacht werden.“

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