Das wird spannend: Etwa 460.000 Personen haben sich in das Klageregister für das Musterfeststellungsverfahren gegen den Volkswagen-Konzern eingetragen um Schadensersatz für Einbußen im Dieselskandal zu erhalten. Nun ist das Verfahren beendet, aber nur etwas mehr als 200.000 Personen sollen überhaupt ein Angebot erhalten. Angeblich entscheidet Volkswagen allein über die Anspruchsberechtigung und wirft alle, die nicht in Deutschland leben und alle, die nach dem 1. Januar 2016 gekauft haben aus dem Verfahren. Die Kriterien wurden mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen als Rahmenvereinbarung zum Vergleich ausgehandelt.
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Dieser Personenkreis wird nicht mal informiert: Wer nicht anspruchsberechtigt ist, merkt das allein daran, dass er in den Tagen nach dem 19. März keine Post mit einem Angebot bekommt.
Einzig positiv: Der Weg für eine individuelle Klage steht offen, weil die Verjährung durch die Klageerhebung im Musterverfahren noch bis Oktober 2020 gehemmt ist. Wer kein Angebot bekommen hat, es dabei aber nicht belassen will, sollte sich zeitnah an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden und auf vollen Schadensersatz klagen Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal gehen davon aus, dass weder der Wohnsitz im EU-Ausland noch der späte Kauftermin wirkliche Gegenargumente sind und die Chancen auf vollen Schadensersatz – sogar ohne Anrechnung des Nutzungsentgeltes – gut stehen.