Der Abgasskandal und der Name Audi sind untrennbar miteinander verbunden. Wie Recherchen des Bayerischen Rundfunks und des Handelsblatts nun ergeben haben, hat Audi bei den Abgaswerten offenbar mehr „getrickst“ als bisher angenommen. Demnach hat Audi nicht nur eine, sondern gleich vier Abschalteinrichtungen eingesetzt, um im Prüfzyklus weniger Schadstoffe auszustoßen als im Straßenverkehr.
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Bei den Recherchen des BR und des Handelsblatts geht es um Audi-Dieselfahrzeuge mit 3-Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 6. Bereits im Januar 2018 gab es einen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Dieser Rückruf bezog sich auf das die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 mit 3-Litermotor und der Abgasnorm Euro 6. Weltweit sind von dem Rückruf rund 127.000 Fahrzeuge und davon ca. 77.000 in Deutschland betroffen.
Das KBA bemängelte bei den Modellen die sog. schnelle Motoraufwärmfunktion, die nahezu nur im Prüfmodus aktiviert sei, während im realen Straßenverkehr mehr Stickoxide in die Luft geblasen werden. Offenbar gab es bei den betroffenen Fahrzeugen aber nicht nur eine Abschalteinrichtung, sondern noch drei weitere Funktionen, wie der BR berichtet.
Der Bayerische Rundfunk und das Handelsblatt stützen sich bei ihren Rechercheergebnissen auf nicht öffentliche Bescheide des KBA, die den Redaktionen vorliegen. Demnach habe Audi zumeist vier Abgasstrategien eingesetzt, um im Prüfmodus die Grenzwerte beim Schadstoffausstoß einzuhalten. Als unzulässige Abschalteinrichtung hat die Behörde aber nur die Motoraufwärmfunktion eingestuft. Die anderen drei Funktionen könne Audi „freiwillig“ aus der Software entfernen, berichtet der BR.
Das KBA räumte Audi nicht nur diese Freiheiten ein, sondern zeigte auch offenbar auch großes Vertrauen in die Angaben des Autoherstellers. So heißt es in einem Bescheid, dass die Behörde auf eigene technische Prüfungen verzichte und nach Aktenlage entscheide, so der BR.
„Audi hat offenbar auch lange nachdem der Abgasskandal 2015 in den USA aufgeflogen war, noch weiter bei den Abgaswerten manipuliert und das Kraftfahrt-Bundesamt verzichtet darauf, konsequent durchzugreifen. Den Schaden haben die Käufer, die ein Auto erworben haben, das sie bei Kenntnis der Abgasmanipulationen erst gar nicht gekauft hätten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass die Käufer durch eine unzulässige Abschalteirichtung vorsätzlich sittenwidrig getäuscht wurden und deshalb vom Kaufvertrag zurücktreten können.