Ein Fahrverbot in Stuttgart für Euro 5-Diesel könnte nun schneller kommen als erwartet. Das Land Baden-Württemberg muss Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 umgehend in den Luftreinhalteplan aufnehmen.
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Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat eine Beschwerde des Landes abgewiesen und einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt (Az.: 10 S 1429/19). Der Beschluss des VGH vom 28. Juni 2019 ist nicht anfechtbar und dem Land Baden-Württemberg droht ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, wenn es sich weiterhin weigert, Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufzunehmen. Für die betroffenen Dieselfahrer bedeutet dies, dass bereits ab 1. September 2019 ein Fahrverbot in der Umweltzone droht.
Die Richter in Mannheim wiesen die Argumentation des Landes Baden-Württemberg insgesamt ab. Der neu eingeführte Verhältnismäßigkeitswert für die Stickoxid-Belastung sei unwesentlich, da der strengere und verbindliche EU-Grenzwert beachtet werden müsse.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte bereits im April entschieden, dass es keinen tragfähigen Grund für die Weigerung der Landesregierung gebe, Fahrverbote für Euro 5-Diesel in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Die vom Land vorgelegten Prognosen zeigten auch für die Jahre 2019 und 2020 deutliche Überschreitungen bei der Belastung der Luft mit Stickoxiden auf mehreren Strecken im Stadtgebiet auf. Dass auch durch alternative Maßnahmen eine Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden könne, sei nicht dargelegt worden. Der EuGH hat zudem kürzlich bekräftigt, dass die Messungen an den Stellen durchgeführt werden müssen, die die stärksten Schadstoffbelastungen aufweisen. Auch dadurch sind weitere Fahrverbote für Diesel wahrscheinlicher geworden.
Für Euro 4-Diesel gibt es bereits ein Fahrverbot in Stuttgart. Nun müssen Dieselfahrer damit rechnen, dass das Verbot ab Herbst auch auf Euro 5-Diesel ausgeweitet wird. „Verbunden mit Fahrverboten ist immer auch ein Wertverlust der Fahrzeuge. Für Dieselfahrer gibt es zwei Wege, um aus diesem Dilemma herauszukommen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Bei Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zahlreiche Gerichte haben betroffenen Fahrzeughaltern schon Schadensersatz zugesprochen.
Alternativ kann der Widerruf des Autokredits geprüft werden. Er ist unabhängig von Abgasmanipulationen grundsätzlich dann möglich, wenn die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.