Schiffsfondskrise setzt sich fort
Ein Ende der Krise in der Handelsschifffahrt ist derzeit nicht absehbar. Nach Zahlen der Deutschen FondsResearch hat sich die Krise im ersten Halbjahr sogar noch verschärft. Genau 100 Schiffe sollen in den ersten sechs Monaten verkauft worden sein. Im Vorjahr waren es insgesamt 86 Schiffe. Hauptgrund für die Verkäufe sei die wirtschaftliche Schieflage der Schiffe.
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Von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Verkäufen der Schiffe sind auch die Anleger in Schiffsfonds betroffen. Sie mussten in den letzten Wochen, Monaten und Jahren regelmäßig Hiobsbotschaften verkraften. Ausschüttungen blieben oftmals aus oder im schlimmsten Fall meldete der Fonds Insolvenz an. Viele Anleger verloren so ihr Geld. „Eine wirkliche Erholung scheint immer noch nicht in Sicht. Die Containerschifffahrt leidet nach wie vor unter niedrigen Charterraten und Überkapazitäten. Das bedeutet für viele Schiffsfonds-Anleger, dass sie um ihr eingesetztes Kapital fürchten müssen“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Allerdings sind die Anleger nicht schutzlos gestellt. Sie können ihre Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen lassen. Denn: „Eine Kapitalanlage muss zum Anleger passen. Die Beteiligung an einem Schiffsfonds ist sicher nicht geeignet für einen Anleger, der eine sichere Kapitalanlage wünscht. Dennoch zeigt unsere Erfahrung, dass Schiffsfonds immer wieder als sicher und renditestark angepriesen wurden. Oder sogar als geeignete Altersvorsorge“, so Cäsar-Preller. In diesen Fällen liegt jedoch eine klassische Falschberatung, meistens durch die Bank, vor. Denn die Anleger hätten detailliert auf die Risiken, die mit ihrer Beteiligung verbunden sind, hingewiesen werden müssen. Und diese Risiken reichen immerhin bis zum Totalverlust des Geldes.
Außerdem hätten die Anleger auch über die Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat, hingewiesen werden müssen. Diese sogenannten Kick-Backs können einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. „Bei Falschberatung oder Verschweigen der Provisionen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Rechtsprechung des BGH ist da sehr eindeutig. Natürlich muss aber immer der Einzelfall geprüft werden“, erklärt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de
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Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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